Auspuff eines Autos, aus dem weiß-graue Abgase austreten, in Nahaufnahme

Gebietsbezogene Luftreinhaltung

Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Luftqualität. Sie werden erstellt, wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden.

Am 10. Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie („Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa“) in Kraft getreten. Mit der neuen Luftqualitätsrichtlinie gelten ab dem Jahr 2030 europaweit strengere Grenz- und Zielwerte für die Luftqualität. 

Sofern bereits zwischen 2026 und 2029 Überschreitungen festgestellt werden, besteht die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren sogenannte Luftqualitätsfahrpläne aufzustellen,  Mit diesen Fahrplänen soll durch die Festlegung entsprechender Maßnahmen die rechtzeitige Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden.

Für die Aufstellung und Fortschreibung der Luftreinhalte(fahr)pläne sind in Hessen nun die Regierungspräsidien zuständig. Die erforderlichen Maßnahmen werden dabei in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen entwickelt und festgelegt.

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