Zwei Personen steigen in die Nerobergbahn ein

Seilbahnen

Für den Bau und Betrieb von Seilbahnen, die der Personenbeförderung dienen (Standseilbahnen, Seilschwebebahnen, Schlepplifte) ist das Regierungspräsidium zuständige Genehmigungsbehörde. Dabei wird insbesondere die Sicherheit der Anlage sowie die Eignung des Betreibers geprüft.
Rechtliche Grundlagen hierfür bilden das Seilbahndurchführungsgesetz (SeilbDG) sowie das Hessische Seilbahngesetz und die Hessische Seilbahnverordnung (SeilbV-HE), die die Durchführung der EU-Verordnung 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates über Seilbahnen sicherstellen.
Der Bau neuer sowie die Erweiterung bestehender Seilbahnen bedarf einer Planfeststellung.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen auch die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Seilbahnen.

 

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