Das Kraftfahrsachverständigengesetz sowie nach Anlage VIIIb zu § 29 StVZO regelt, wer unter welchen Voraussetzungen Aufgaben in der amtlichen Fahrzeugüberwachung (landläufig dem „TÜV“) übernehmen darf.
Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft Anträge auf Anerkennung neuer TÜV-Organisationen, führt Prüfungen für neue Prüfer durch und erkennt sie nach bestandener Prüfung an und kontrolliert durch Tests und Überprüfungen vor Ort, ob die TÜV-Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Straßenverkehr