2024 hat das bundesweit zuständige Dezernat „Glücksspiel – OASIS, gewerbliches Spiel“ beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt knapp 56.000 Sperranträge bearbeitet. Die tatsächliche Anzahl der Anträge lag deutlich höher, da viele davon unvollständig waren und daher nicht abschließend bearbeitet werden konnten.
Seit kurzem ist eine medienbruchfreie, vollständig digitale Antragsstellung für die Aufhebung der Spielersperranträge möglich. Die bundesweite Sperrdatei umfasst mittlerweile etwa 307.000 aktive Spielersperren, sowie 8.700 Veranstalter mit rund 40.000 Betriebsstätten. Jeden Monat erreichen das OASIS-Spielersperrsystem im Schnitt 425 Millionen Abfragen, 2024 waren es insgesamt etwa fünf Milliarden.
Hintergrund: Das vom Regierungspräsidium Darmstadt geführte Spielersperrsystem OASIS ist das spielformübergreifende, bundesweite Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht. Wer unter Glücksspielsucht leidet, kann auf Antrag (Selbst- oder Fremdsperre) beim RP gesperrt werden. Bei Betreten einer Spielhalle, Spielbank oder Wettvermittlungsstelle wird die Identität mit dem Sperrsystem abgeglichen. Wenn eine Sperre in der entsprechenden Datei eingetragen ist, muss der Person der Zutritt verwehrt werden. Dies gilt analog auch für in Deutschland zugelassenes Online-Glücksspiel.
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für fachliche Fragen sowie dem Stand der Bearbeitung des Onlineantrags zum Anschluss an OASIS
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Telefonische Servicezeiten sind mittwochs von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
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oasis@rpda.hessen.de und geben Ihre Vertragsnummer an.
Die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter wird sich bei Ihnen melden.