Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat im vergangenen Jahr 110 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit einem Gesamtvermögen von über 52 Millionen Euro anerkannt. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 74 Prozent. Zum Jahresende 2024 hatten damit 2.212 rechtsfähige Stiftungen ihren Sitz im Regierungsbezirk Darmstadt.
Die Stiftungsaufsicht beim RP Darmstadt sieht weiterhin einen Trend bei der Gründung von Familienstiftungen. 2024 waren 75 Neugründungen zu verzeichnen. Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig, dienen der Versorgung von Familienmitgliedern und können als Instrument gegen eine Aufsplitterung von Privat- und Betriebsvermögen genutzt werden. Darüber hinaus wurden 35 gemeinnützige Stiftungen anerkannt. Der jeweilige Stiftungszweck ist vielfältig und reicht von der Förderung des Naturschutzes oder des Sports über eine Reihe verschiedener sozialer Anliegen bis hin zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. Lediglich zwei Verbrauchsstiftungen wurden gegründet. Diese dürfen über ihre Einnahmen hinaus auch ihr Vermögen für die Zweckverwirklichung verwenden. Dadurch stehen den Stiftungen unabhängig von der Ertragssituation ausreichende Mittel für die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung.
Die meisten der neu anerkannten Stiftungen haben ihren Rechtssitz in Frankfurt am Main (50), gefolgt von der Stadt Darmstadt (38) und dem Main-Taunus-Kreis (10). Der starke Anstieg an diesen drei Standorten ist unter anderem auf dort ansässige Beratungsgesellschaften zurückzuführen, die auch Stiftungsverwaltungen wahrnehmen. Die übrigen Anerkennungen verteilen sich auf folgende Landkreise: Hochtaunuskreis (4), Wetteraukreis (3), Main-Kinzig-Kreis (3), Rheingau-Taunus-Kreis (1) und Landkreis Darmstadt-Dieburg (1).
Der im Stiftungsgeschäft und in der Satzung festzulegende Stiftungssitz muss einen Bezug zum Wohnort des Stifters, dem Ort der Zweckerfüllung oder dem Sitz der Stiftungsverwaltung haben. Beantragung und Vorabstimmung zu Stiftungsgründungen und Satzungsänderungen sind online möglich. Das Stiftungsverzeichnis ist online einsehbar.
Hintergrund:
Dem für Südhessen zuständigen RP Darmstadt kommt innerhalb der hessischen Stiftungslandschaft eine bedeutende Rolle zu. Es beaufsichtigt mehr als 2.200 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von rund sieben Milliarden Euro, die ihre Erträge für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke beziehungsweise die Förderung von Familienmitgliedern ausschütten. Außerdem erkennt die Behörde neue Stiftungen an und berät Gründer im Auftrag der Hessischen Landesregierung.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Aufsicht beim RP überwacht Stiftungen dahingehend, dass das zu erhaltende Vermögen nicht geschmälert wird und die Stiftungsausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen.
Stiftungen sind – ausgenommen der Familienstiftungen – Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und ein klares Zeichen demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Errichtung und dem Engagement in Stiftungen wollen Menschen einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft leisten. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber nicht ersetzen. Stiftungen bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Mitgliedern, Wählern oder Aktionären handeln können.