Mit der Novellierung des Hessischen Stiftungsgesetzes wurde dieses zentrale Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen eingeführt. Nicht rechtsfähige Stiftungen können auf Antrag im Stiftungsinformationssystem aufgenommen werden. Hierfür muss der als Download zur Verfügung gestellte Fragebogen an das örtlich zuständige Regierungspräsidium auf dem Postweg oder per E-Mail gesandt werden. Die Aufnahme nicht rechtsfähiger Stiftungen kann abgelehnt werden, sofern berechtigte Zweifel an deren Seriosität bestehen. Das Stiftungsverzeichnis enthält die aktuellen Stiftungsinformationen der entsprechenden Aufsichtsbehörden, die an dieses Verfahren über eine Pflegeanwendung angebunden sind.
Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich umfassend beispielsweise über die Förderungsziele, Antragsmöglichkeiten oder die Organisationsstruktur der einzelnen Institutionen zu informieren. Die Suchfunktionen erlauben sowohl potenziellen Stiftungsgründerinnen und -gründern als auch Personen, die für Projekte und Ähnliches Unterstützung suchen, einen schnellen Zugriff auf die für sie relevanten Informationen.
Hinweis: Änderungen zu Stiftungsangaben im Stiftungsinformationssystem sind der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.