Regierungspräsidium Darmstadt

Fast Lane für Fachkräfte aus dem Ausland startet am 1. Oktober

Roman Poseck: „Hessische Unternehmen erhalten ab heute einen spezialisierten Ansprechpartner, der das beschleunigte Fachkräfteverfahren aus einer Hand steuert. Das ist ein gutes Signal für den Arbeitsmarkt und für den Wirtschaftsstandort Hessen.“

Heike Hofmann: „Wer zu uns kommt, um hier zu arbeiten, bringt Erfahrungen, Ideen und neue Perspektiven mit. Deshalb ist es richtig, dass wir den Weg in den hessischen Arbeitsmarkt einfacher und berechenbarer machen.“

Wiesbaden. Hessen hält Wort. Wie im April angekündigt, geht die Fast Lane für Fachkräfte aus dem Ausland im Herbst an den Start. Ab dem 1. Oktober 2026 nimmt die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) beim Regierungspräsidium Darmstadt Anträge im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz entgegen. In einer ersten Phase übernimmt die ZFEH Verfahren aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Ab dem 1. Dezember 2026 steht die Fast Lane Unternehmen in ganz Hessen offen.

Innenminister Roman Poseck betonte mit Blick auf die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen: „Bei der Vorstellung der Fast Lane im April haben wir zugesagt, dass sie im Herbst startet. Diese Zusage lösen wir jetzt ein. Die Planungen sind abgeschlossen, die Zentrale Stelle ist arbeitsfähig. Hessische Unternehmen erhalten ab heute einen spezialisierten Ansprechpartner, der das beschleunigte Fachkräfteverfahren aus einer Hand steuert. Das ist ein gutes Signal für den Arbeitsmarkt und für den Wirtschaftsstandort Hessen. Und es ist ein Signal an Fachkräfte in aller Welt, dass sie in Hessen willkommen sind und hier einen verlässlichen Weg in Arbeit finden.“ 

Der Fachkräftemangel ist in vielen hessischen Betrieben täglich spürbar, in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in der Logistik, in Ingenieurbüros und in IT- Unternehmen. Entsprechend stark wächst die Nachfrage nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren. Im Jahr 2020 erteilten die hessischen Ausländerbehörden 184 Vorabzustimmungen, im Jahr 2025 waren es bereits 2.154. Das entspricht einem Anstieg um mehr als 1.000 Prozent. Und der Trend hält an. Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits 1.395 Vorabzustimmungen erteilt, knapp zwei Drittel des gesamten Vorjahreswerts.

Sozialministerin Heike Hofmann hob die Bedeutung für den hessischen Arbeitsmarkt hervor: „Ohne Fachkräfte aus dem Ausland könnten in Hessen schon heute zahlreiche Stellen nicht besetzt werden – in der Pflege, im Handwerk, in der Industrie und in vielen weiteren Branchen. Wer zu uns kommt, um hier zu arbeiten, bringt Erfahrungen, Ideen und neue Perspektiven mit. Deshalb ist es richtig, dass wir den Weg in den hessischen Arbeitsmarkt einfacher und berechenbarer gestalten. Das Sozialministerium hat den Aufbau der Zentralen Stelle sehr gerne mit Personal unterstützt. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Fast Lane die bewährten Strukturen vor Ort ergänzt und nicht ersetzt. Die Unternehmen haben die Wahl.“

Bislang sind in Hessen 31 kommunale Ausländerbehörden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig, je nachdem, wo ein Unternehmen seine Betriebsstätte hat. Die ZFEH bietet Arbeitgebern nun einen zentralen Ansprechpartner. Sie steht für einheitliche Abläufe, gebündeltes Fachwissen und verbindliche Fristen.

„Unternehmen mit mehreren Standorten hatten es bisher mit unterschiedlichen Ansprechpartnern, unterschiedlichen Auslegungen und unterschiedlichen Reaktionszeiten zu tun. Das haben wir geändert. Die ZFEH steuert das Verfahren aktiv und koordiniert die Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit, den Anerkennungsstellen und den deutschen Auslandsvertretungen. Das schafft die Planungssicherheit, die Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte brauchen. Zugleich entlasten wir die kommunalen Ausländerbehörden, die vielerorts stark gefordert sind,“ fügte Sozialministerin Hofmann hinzu.

Die ZFEH startet zunächst mit Verfahren aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Als international ausgerichteter Wirtschafts- und Finanzstandort ist Frankfurt in besonderem Maße auf qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt angewiesen. Arbeitgeber dort erhalten so schnellstmöglich einen spezialisierten Ansprechpartner. Zugleich lassen sich durch den gestuften Start die Abläufe in der Praxis erproben und bei Bedarf nachjustieren, bevor die ZFEH zum 1. Dezember 2026 für Verfahren aus ganz Hessen zuständig wird. 

Die ZFEH ergänzt die bestehenden Strukturen, sie ersetzt sie nicht. Die Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bleibt parallel bestehen. Unternehmen, die mit ihrer Ausländerbehörde vor Ort gute Erfahrungen gemacht haben, können weiterhin auf diese setzen. Wer einen zentralen Ansprechpartner mit einheitlichen Verfahren sucht, kann sich an die ZFEH wenden. Mit Abschluss der Vereinbarung über das beschleunigte Verfahren ist ausschließlich die gewählte Behörde für das gesamte Verfahren zuständig. Doppelzuständigkeiten sind damit ausgeschlossen.

Innenminister Roman Poseck dankte im Namen der Landesregierung ausdrücklich dem Regierungspräsidium Darmstadt und führt abschließend aus: „Zwischen der Vorstellung im April und dem Start im Oktober lagen nur wenige Monate. In dieser Zeit wurde im RP Darmstadt ein neues Team aufgebaut, die Abläufe wurden vorbereitet und die Online-Antragstellung eingerichtet. Dass die Fast Lane so zügig an den Start gehen kann, ist das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Sie haben mit großem Einsatz dafür gesorgt, dass aus einem Vorhaben des Koalitionsvertrags in kurzer Zeit ein funktionierendes Angebot für die hessische Wirtschaft geworden ist.“

Der Regierungspräsident Darmstadt, Prof. Jan Hilligardt, erklärte: „Mit dem Start der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen beginnt für uns die nächste entscheidende Phase: Aus den Planungen und Vorbereitungen wird nun konkrete Unterstützung für Unternehmen und internationale Fachkräfte. Wir haben beim Regierungspräsidium Darmstadt die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Verfahren zu bündeln und verlässlich zu koordinieren. Wir wollen Arbeitgebern einen kompetenten zentralen Ansprechpartner bieten und die einzelnen Verfahrensschritte möglichst transparent und effizient gestalten. Ich freue mich, dass das RP Darmstadt damit einen konkreten Beitrag zur Sicherung von Fachkräften und zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hessen leisten kann.“

Hintergrund

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz stellt der künftige Arbeitgeber den Antrag für die Fachkraft bereits im Inland. Zu Beginn schließt er mit der zuständigen Behörde eine Vereinbarung, in der Abläufe, Verantwortlichkeiten und Fristen festgehalten werden. Die Behörde übernimmt anschließend die Koordination mit den beteiligten Stellen. Der Weg bis zur Erteilung des Visums durch die Auslandsvertretung auf in der Regel rund vier Monate. Die Gebühr für das Verfahren beträgt 411 Euro. Die Dauer der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bleibt davon unberührt.

Alle Informationen zur ZFEH, der Online-Antrag sowie die Kontaktdaten sind ab dem 1. Oktober 2026 unter www.fachkräfteeinwanderung.hessen.de abrufbar.