Junge Schwangere sitzt an einem Bildschirmarbeitsplatz

Regierungspräsidium Darmstadt

Mutterschutz-Anzeige: Neues Online-Verfahren erleichtert Meldung

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gemacht: Seit Ende September steht das Online-Verfahren zur Mutterschutz-Anzeige in der Version 2.0 zur Verfügung.

Das neue, deutlich verbesserte und vereinfachte Anzeigeverfahren zur „Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren bzw. stillenden Frau“ ermöglicht es, die Meldung schnell und unkompliziert an die zuständige Arbeitsschutzbehörde in Hessen zu übermitteln, in Südhessen ans RP Darmstadt.

Die wesentlichen Vorteile gegenüber der vorigen Version sind:

  • Die Fragen sind dynamisch gestaltet. Dadurch werden nur die Informationen abgefragt, die für den jeweiligen Einzelfall relevant sind.
  • Erstmals besteht die Möglichkeit, Gefährdungsbeurteilungen direkt über das Online-Verfahren hochzuladen. So können alle erforderlichen Informationen gebündelt übermittelt werden.
  • Das zuständige Regierungspräsidium in Hessen wird anhand des eingegebenen Beschäftigungsortes automatisch ermittelt.

In die überarbeite Version 2.0 sind die Anforderungen und Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer eingeflossen. Das Ergebnis ist eine deutliche Vereinfachung des Anzeigeverfahrens für alle Beteiligten.

Hintergrund

Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG; § 27 Abs. 1) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau bei dem für den Beschäftigungsort zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich anzuzeigen, sobald die Frau ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit mitgeteilt hat.

Die Regierungspräsidien nehmen dabei die Aufgaben der zuständigen Arbeitsschutzbehörden wahr und prüfen die Einhaltung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben. Für Beschäftigungsorte in Südhessen ist das RP Darmstadt zuständig.

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