Regierungspräsidium Darmstadt

Planungen für Rad- und Gehweg zwischen Friedberg und Stadtteil Dorheim

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat das Anhörungsverfahren für den Bau eines Rad- und Gehweges zwischen Friedberg und dem Friedberger Stadtteil Dorheim eingeleitet.

Nach den Angaben von Hessen Mobil handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um die Anlage eines einseitigen, in beide Richtungen befahrbaren kombinierten Rad- und Gehweges. Dieser führt entlang der südlichen Straßenseite der B 455 und der L 3351 von Friedberg nach Dorheim über die Gemarkung Schwalheim (Bad Nauheim). Der Rad- und Gehweg soll eine Lücke im bestehenden Rad- und Gehwegenetz schließen.

Die Ausbaustrecke umfasst insgesamt gut 1,7 Kilometer. Der Abschnitt entlang der B 455 liegt in der Zuständigkeit des Bundes, für den Abschnitt entlang der L 3351 ist das Land Hessen zuständig.

Als Folgemaßnahmen müssen vorhandene Straßenentwässerungseinrichtungen baulich angepasst bzw. abschnittsweise durch Versickerungsmulden ersetzt werden. Ein bereits vorhandener Abschnitt eines Wirtschaftsweges wurde in die Streckenführung integriert und soll künftig als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg genutzt werden. Im Bereich von der OVAG-Einmündung bis hinter das Überführungsbauwerk der Deutschen Bahn ist der Bau einer Distanzschutzplanke vorgesehen. Am Ortseingang von Dorheim soll eine Querungshilfe mit Fahrbahnteiler hergestellt werden. Zudem ist eine geringe Anpassung am vorhandenen Überführungsbauwerk der Bahn notwendig.

Hintergrund:

Der Baubeginn liegt östlich des Knotenpunktes B 455 / Gießener Straße / Frankfurter Landstraße in der Stadt Friedberg. Das Ende der Baumaßnahme liegt an der L 3351 am Ortsanfang des Friedberger Stadtteils Dorheim.

Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen vom 7. September bis einschließlich 6. Oktober beim Magistrat der Stadt Friedberg oder beim Magistrat der Stadt Bad Nauheim während der Öffnungszeiten einsehen. Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des RP Darmstadt (Rubrik: Menü, Veröffentlichungen und Digitales, Öffentliche Bekanntmachungen, Verkehr, Straßen) veröffentlicht.

Einwendungen können bis zum 20. Oktober beim Magistrat der Stadt Friedberg, beim Magistrat der Stadt Bad Nauheim oder beim RP Darmstadt schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

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