Regierungspräsidium Darmstadt

RP ergänzt Nutzungsempfehlung für Gartenbrunnen in Teilen von Bürstadt

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat für einen Teilbereich der Stadt Bürstadt eine ergänzende Nutzungsempfehlung veröffentlicht, wie mit Grundwasser aus privaten Gartenbrunnen umzugehen ist. Betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer wurden vorab schriftlich über die Ergebnisse der Untersuchungen und die empfohlenen Verhaltensmaßnahmen informiert. Anlass für die ergänzende Nutzungsempfehlung sind neue Erkenntnisse aus Bodenuntersuchungen. Sie zeigen, dass beim Bewässern mit per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)-belastetem Grundwasser Schadstoffe im Gartenboden angereichert werden können.

Schon im Jahr 2024 hatte die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises Bergstraße aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes empfohlen, das Grundwasser aus privaten Gartenbrunnen in dem betroffenen Gebiet nicht als Trinkwasser, zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zum Waschen von Obst und Gemüse zu verwenden. Die aktuellen Ergebnisse zeigen nun, dass beim Bewässern mit PFAS-haltigem Grundwasser bislang unbelastete Gartenböden mit PFAS kontaminiert werden können.

Rot markiert: Der Bereich, für den die Nutzungsempfehlung bzgl. des Grundwassers und des Bodens ausgesprochen wird. Schwarz markiert: Ehemaliges Betriebsgelände Oli II.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das RP Darmstadt für den betroffenen Bereich:

  • private Gartenbrunnen nicht mehr zu nutzen. Insbesondere sollte kein Grundwasser zum Bewässern verwendet werden,
  • in Gärten, die mit belastetem Grundwasser bewässert wurden, keine Nutzpflanzen anzubauen,
  • darauf zu achten, dass insbesondere spielende Kinder in den betroffenen Gartenbereichen keine Erde oral aufnehmen.

Die PFAS-Belastung geht auf einen Großbrand auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma OLI II südlich der Krämersweide im Sommer 2008 zurück. Damals kamen PFAS-haltige Löschschäume zum Einsatz. Im Auftrag des Landes Hessen wurden in den vergangenen Jahren Boden und Grundwasser untersucht.

Die ergänzende Nutzungsempfehlung dient dem vorsorgenden Schutz der Gesundheit und soll verhindern, dass sich PFAS weiter in den Böden ausbreiten. Sie betrifft ausschließlich einen klar abgegrenzten Teilbereich der Stadt Bürstadt. Die genaue Abgrenzung ist einem Lageplan zu entnehmen, der der Nutzungsempfehlung beigefügt ist.

Die ergänzende Nutzungsempfehlung beruht auf den aktuellen Erkenntnissen aus den Bodenuntersuchungen und geht über die Nutzungsempfehlung des Kreises Bergstraße aus dem Jahr 2024 hinaus. Gleichzeitig konnte das betroffene Gebiet auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse räumlich genauer eingegrenzt werden. Es handelt sich um eine vorsorgliche Maßnahme.

Hintergrund:

Das RP Darmstadt ist als Obere Bodenschutzbehörde für Altlasten und altlastverdächtige Flächen verantwortlich. Sie veranlasst notwendige Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörden sind unter anderem für die Entnahme des Grundwassers aus Gartenbrunnen zuständig.

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