Regierungspräsident überreicht den Bescheid

Regierungspräsidium Darmstadt

RP erteilt erste Bewilligung nach der hessischen Streuobstrichtlinie

Novum in Südhessen: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die erste Bewilligung nach der neuen Streuobstrichtlinie des Landes Hessen im Regierungsbezirk Darmstadt – eine der ersten in ganz Hessen – ausgesprochen. Den Bescheid übergab Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt am Freitagmittag im Beisein von Hohensteins Bürgermeister Patrick Berghüser an Maximilian Finkler, Betriebsleiter der Finkler GbR.

Die Firma war die erste Antragstellerin der im Juli vom Hessischen Landwirtschaftsminister Ingmar Jung vorgestellten Richtlinie im Regierungsbezirk Darmstadt. Sie erhält eine Förderung von 1.025 Euro für Schnittmaßnahmen an Streuobstbäumen.

Die neue Förderung schafft konkrete Unterstützung und trägt dazu bei, diese besonderen Landschaften auch für kommende Generationen zu bewahren.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Der Regierungspräsident sagt: „Streuobstwiesen sind ein prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft und zugleich wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Ihr Erhalt und ihre Pflege sind deshalb von großer Bedeutung.“

Betriebsleiter Finkler freut sich über die Förderung: „Dass für unsere Hessischen Streuobstwiesen – gerade in der aktuell äußerst angespannten Haushaltslage – ein solches Förderprogramm aufgelegt wurde, hat eine große Signalwirkung für die Wertschätzung der in unserer Region ökologisch wertvollsten landwirtschaftlichen Flächen.“

Die bisherige Antragslage zeigt, dass die neue Fördermöglichkeit auf Interesse stößt: Beim RP Darmstadt liegen inzwischen schon 100 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 270.000 Euro vor. Die meisten dieser Anträge betreffen Neu- und Nachpflanzungen sowie Schnittmaßnahmen an Streuobstbäumen. Aufgrund des jahreszeitlichen Ablaufs wird insbesondere für die Obsternte bis zum Jahresende noch mit weiteren Anträgen gerechnet. Neben der Pflanzung und Pflege werden auch die Einrichtung von Streuobst-Annahmestellen bei hessischen Keltereien sowie die Obsternte gefördert.

Hintergrund

Mit der Streuobstrichtlinie unterstützt das Land Hessen die Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Streuobstbeständen. Für die Förderung stehen landesweit jährlich bis zu eine Million Euro zur Verfügung, rund die Hälfte davon für den Regierungsbezirk Darmstadt. Die Richtlinie läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2031.

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