Reife rote Äpfel an den Ästen eines Apfelbaums vor blauem Himmel.

Streuobstrichtlinie

Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung des Erhalts, der Pflege und der Nutzung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen (Streuobstrichtlinie – StObstRL) wurde mit dem Ziel geschaffen, die Nach- und Neuanpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen sowie die Pflege von Hochstämmen zu fördern. 

Darüber hinaus soll die Richtlinie das Engagement der Streuobstaktiven in Hessen stärken und die Nutzung der Obsternte von extensiv bewirtschafteten Streuobstflächen unterstützen. So trägt sie dazu bei hochwertige, regionale Produkte, wie hessischen Apfelsaft, Apfelwein und beispielsweise Brände aus hessischen Kirschen, zu erhalten.

Weitere Informationen zur Streuobstrichtlinie, darunter die Richtlinie mit ihren Anlagen, der Online-Antrag, häufig gestellte Fragen sowie die Kontaktdaten des Streuobstzentrums Hessen für Fachfragen und Beratung, finden Sie auf der Webseite des LandschaftsministeriumsÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Kontakt

Sie suchen einen Ansprechpartner zum Thema Steuobstförderung im Regierungsbezirk Darmstadt?

Streuobstförderung im Regierungsbezirk Darmstadt

Dezernat V 53.2

Schlagworte zum Thema