Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Als obere Wasserbehörde ist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt für den Schutz der Gewässer in Südhessen und die Überwachung von Abwasseranlagen zuständig. Die Behörde prüft, ob Abwasseranlagen richtig betrieben werden, die Vorschriften eingehalten werden und die Umwelt geschützt wird. Außerdem unterstützt das RP Darmstadt die Betreiber bei allen Fragen rund um die Anlagen.
Daher weist die Behörde alle Betreiber von Abwasseranlagen darauf hin, dass der jährliche Bericht nach der Hessischen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) bis zum 31. März des Folgejahres vorgelegt werden muss – also für das Jahr 2025 bis kommenden Dienstag. Das RP Darmstadt nimmt die Berichte entgegen, prüft sie und steht bei Rückfragen zur Verfügung.
Das RP Darmstadt ist als obere Wasserbehörde für die Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Abwasser und Gewässerschutz zuständig. Zu den Aufgaben des RP gehört, die Betreiber von kommunalen und gewerblichen Abwasseranlagen dabei zu unterstützen. Außerdem prüft das RP die Einhaltung der Vorschriften und stellt sicher, dass die Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden, um die Umwelt und Gewässer in Hessen angemessen zu schützen.
Die EKVO verpflichtet die Betreiber dazu, eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass ihre Anlagen ordnungsgemäß funktionieren. Die Ergebnisse dieser Kontrollen müssen in einem jährlichen Bericht dokumentiert werden. Damit das RP seiner Funktion als Überwachungsbehörde nachkommen kann, sind kommunale und gewerbliche Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen verpflichtet, jedes Jahr ihre Daten und Messwerte den zuständigen Wasserbehörden – in Südhessen dem RP Darmstadt – vorzulegen. In den Berichten der Betreiber müssen zusätzlich zu den spezifischen Abwasserdaten der Behandlungsanlage unter anderem Betriebsstörungen und Außerbetriebnahmen, geplante Sanierungen oder Umbauten sowie Prüfberichte über Durchflussmessungen oder Drosselprüfungen aufgelistet werden.
Davon betroffen sind unter anderem Anlagen, aus denen Abwasser in Gewässer eingeleitet wird und für die besondere Anforderungen gelten. Gleiches gilt für Anlagen zur Rückhaltung oder Behandlung von Regen- und Mischwasser, inklusive Kanäle und Sammelbehälter sowie für gewerbliche Abwasseranlagen, die ihr Abwasser in die öffentliche Kanalisation oder direkt ins Gewässer einleiten.
Zum Erstellen der Berichte stellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Vorlagen bereit. Die Betreiber von kommunalen Abwasseranlagen können den EKVO-Client nutzen und die Daten per E-Mail an die zuständige Umweltabteilung des RP Darmstadt in Wiesbaden, Frankfurt oder Darmstadt schicken. Gewerbliche Betreiber können die Berichte ebenfalls digital oder – falls große Datenmengen anfallen – über eine Austauschplattform einreichen. Anschließend prüft das RP alle Berichte auf Vollständigkeit und Einhaltung der Vorschriften.
Hintergrund:
Das RP Darmstadt ist als obere Wasserbehörde unter anderem für die Überwachung von Abwasseraufbereitungsanlagen und Kläranlagen zuständig. Die Behörde stellt sicher, dass die Anlagen ordnungsgemäß betrieben und die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Gewässern eingehalten werden. Diese Aufgaben übernehmen die drei örtlich zuständigen RP-Umweltabteilungen in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden.