Regierungspräsidium Darmstadt

RP passt Verbotszone für Grundwasserentnahme in Darmstadt an

Schadstofffahne auf altem Gaswerksgelände hat sich nach Norden verlagert

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat als Obere Wasserbehörde das Verbot der Grundwasserentnahme im Umfeld des ehemaligen städtischen Gaswerks an der Frankfurter Straße 100 in Darmstadt neu gefasst. Dies dient dem vorsorglichen Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Hintergrund ist die laufende Sanierung des ehemaligen Werksgeländes.

Das Gelände wird seit einer Altlastenfeststellung im Jahr 1991 umfassend untersucht und saniert. Die dort in den Boden eingetragenen Schadstoffe stammen aus dem früheren Betrieb des Gaswerks und weltkriegsbedingten Zerstörungen. Aktuelle Grundwassermessdaten zeigen, dass sich die Schadstofffahne mit dem gesundheitsgefährdenden Stoff Benzol langsam in nördliche Richtung verlagert hat.

Um Gefahren für die Bevölkerung auszuschließen, hat das RP Darmstadt den räumlichen Geltungsbereich des bestehenden Entnahmeverbots von Grundwasser für Trink- oder Brauchwasserzwecke präzise an die neuen Messwerte angepasst. Infolge der Verlagerung der Schadstofffahne wurden einige Grundstücke in der Gemarkung Darmstadt neu in die Verbotszone aufgenommen. Andere, nicht mehr belastete Flächen, konnten dagegen aus der Regelung entlassen werden.

Die Landesbehörde hat die Allgemeinverfügung neu gefasst, um diese möglichst übersichtlich zu gestalten. Sie tritt am 4. August dieses Jahres in Kraft und löst die bisherige Regelung aus dem Jahr 2012 ab. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte können den Text sowie eine detaillierte Übersichtskarte der künftigen Verbotszone vom 3. August bis 3. September auf den Internetseiten des RP Darmstadt sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt einsehen.

Hintergrund

Auf dem Gelände an der Frankfurter Straße 100 befand sich früher das städtische Gaswerk. Durch dessen Betrieb und kriegsbedingte Zerstörungen im Jahr 1944 kam es zu erheblichen, tiefreichenden Bodenveränderungen. Das Grundwasser im Abstrom des Geländes weist Verunreinigungen vor allem mit Benzol auf. Dieser Kohlenwasserstoff ist unter anderem in Benzin enthalten.

Zum Schutz der Bevölkerung ist die Grundwasserentnahme in diesem Bereich bereits seit dem 13. März 2012 untersagt. Es finden zudem regelmäßige Messungen im Rahmen eines Grundwassermonitorings statt. Das RP Darmstadt ist als Obere Wasserbehörde für den Gewässerschutz in Südhessen zuständig.

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