Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist landesweit für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betreiben von Wettvermittlungsstellen zuständig und überprüft bei Erstkontrollen, dass die glücksspielrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Glücksspiel-Dezernat des RP Darmstadt hat jetzt aktuelle Zahlen veröffentlicht.
In den vergangenen drei Jahren hat das RP insgesamt 371 Erstkontrollen in Wettvermittlungsstellen durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die im Erlaubnisbescheid festgelegten Nebenbestimmungen und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Spieler- und Jugendschutz. Kontrolliert werden unter anderem die Durchführung von Alters- und Identitätskontrollen, die Anbindung an das bundesweite Spielersperrsystem OASIS, das Verbot des Alkoholausschanks sowie die räumliche Trennung von Gaststätten.
Zu den häufigsten Beanstandungen zählten die fehlende äußerliche Kenntlichmachung, fehlende Kopien der Erlaubnisbescheide und unzureichende räumliche Trennung von Gaststätten. Je nach Schwere der festgestellten Mängel können ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Erlaubnis oder zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erfolgen. Bislang hat das RP 28 Abmahnungen ausgesprochen und drei Erlaubnisse widerrufen.