Regierungspräsidium Darmstadt

Spieler- und Jugendschutz im Fokus: RP zieht Bilanz zu Wettvermittlungsstellen

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist landesweit für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betreiben von Wettvermittlungsstellen zuständig und überprüft bei Erstkontrollen, dass die glücksspielrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Glücksspiel-Dezernat des RP Darmstadt hat jetzt aktuelle Zahlen veröffentlicht.

In den vergangenen drei Jahren hat das RP insgesamt 371 Erstkontrollen in Wettvermittlungsstellen durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die im Erlaubnisbescheid festgelegten Nebenbestimmungen und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Spieler- und Jugendschutz. Kontrolliert werden unter anderem die Durchführung von Alters- und Identitätskontrollen, die Anbindung an das bundesweite Spielersperrsystem OASIS, das Verbot des Alkoholausschanks sowie die räumliche Trennung von Gaststätten.

Zu den häufigsten Beanstandungen zählten die fehlende äußerliche Kenntlichmachung, fehlende Kopien der Erlaubnisbescheide und unzureichende räumliche Trennung von Gaststätten. Je nach Schwere der festgestellten Mängel können ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Erlaubnis oder zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erfolgen. Bislang hat das RP 28 Abmahnungen ausgesprochen und drei Erlaubnisse widerrufen.

Mit dem Erlaubnisverfahren und den Erstkontrollen sorgen wir dafür, dass Sportwetten in Hessen unter klaren gesetzlichen Vorgaben angeboten werden. Unsere Kontrollen tragen dazu bei, den Jugend- und Spielerschutz konsequent durchzusetzen

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Auch künftig wird das RP Darmstadt die Erstkontrollen konsequent fortführen. Aktuell stehen noch 66 Erstkontrollen aus. Davon können derzeit 39 kontrolliert werden, denn eine Erstkontrolle ist erst möglich, wenn die Erlaubnis seit mindestens drei Monaten wirksam ist und/oder eine Öffnungsanzeige der Veranstalter vorliegt. Ziel ist es, den ordnungsgemäßen Betrieb der Wettvermittlungsstellen sowie den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen.

Hintergrund:

Konzessionierte Sportwettveranstalter in Hessen können eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle beantragen. Derzeit verfügen 352 Wettvermittlungsstellen über eine gültige Erlaubnis. Bislang wurden 808 Anträge auf eine Betriebserlaubnis gestellt. Die höhere Zahl der Anträge erklärt sich unter anderem dadurch, dass bei einem Veranstalterwechsel ein neues Erlaubnisverfahren erforderlich wird. Weitere Gründe für die Differenz sind abgelehnte oder zurückgenommene Anträge sowie widerrufene Erlaubnisse.

Die Erlaubnisse werden jeweils für fünf Jahre erteilt. Im Jahr 2026 laufen 13 Erlaubnisse aus. Für elf dieser Wettvermittlungsstellen liegen Anträge auf Verlängerung vor.

Nach Durchführung der Erstkontrollen durch das RP sind die Kreisordnungsbehörden für die Durchführung weiterer Kontrollen zuständig. Das RP nimmt daneben weiterhin Aufgaben der Glücksspielaufsicht wahr. Dazu gehört auch der Schutz vor illegalem Glücksspiel.

Kontakt

für fachliche Fragen sowie dem Stand der Bearbeitung des Onlineantrags zum Anschluss an OASIS

OASIS-Team des RP Darmstadt

Fax

+49 611 32764 2127

Sie sind ein Veranstalter von Glücksspiel und haben eine Frage zum OASIS-Anschluss? 
Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an oasis@rpda.hessen.de und geben Ihre Vertragsnummer an.
Die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter wird sich bei Ihnen melden.

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