Regierungspräsidium Darmstadt

Wasserfilter zurück in den Kreislauf

Gebrauchte Wasserfilterkartuschen werden bei der BRITA SE in Taunusstein-Wehen in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt, damit die darin enthaltenen Materialien wieder genutzt werden können. Für die Erweiterung der bestehenden Trennanlage hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt der BRITA SE die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

Das Genehmigungsverfahren wurde in der Wiesbadener Umweltabteilung (Dezernat 42 – Kreislaufwirtschaft) des RP geführt. Die Anlage besteht zwar bereits seit mehreren Jahren, doch aufgrund der geplanten Erhöhung der Durchsatzmengen würden dann die gesetzlichen Mengenschwellen überschritten werden, ab denen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

 

Mit der Genehmigung schaffen wir den rechtlichen Rahmen für die höhere Verarbeitungskapazität und stellen zugleich sicher, dass die Anforderungen des Umweltrechts eingehalten werden.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt erklärt: „Kreislaufwirtschaft bedeutet, aus gebrauchten Produkten wieder wertvolle Rohstoffe zu gewinnen. Die Trennanlage von BRITA ist ein gutes Beispiel dafür, wie Materialien möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten werden können“.

Bis zu 6.000 Tonnen Filterkartuschen pro Jahr

Die genehmigte Anlage darf künftig bis zu 6.000 Tonnen gebrauchte Filterkartuschen pro Jahr behandeln. Dafür werden die Kartuschen geöffnet und ihre Bestandteile voneinander getrennt, damit sie wiederverwendet werden können. Der höhere Durchsatz wird dabei ohne Ausweitung der Produktionszeiten erreicht, sodass Anwohnerinnen und Anwohner keine zusätzlichen Belastungen zu erwarten haben.

Eine besondere Bedeutung hat die im Genehmigungsbescheid getroffene Feststellung zum Ende der Abfalleigenschaft des zurückgewonnenen Ionenaustauschers. Das Material wird aus den gebrauchten Kartuschen zurückgewonnen, anschließend gesiebt und kontrolliert. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen hat das RP festgestellt, dass es danach rechtlich nicht mehr als Abfall einzustufen ist und wieder als Rohstoff für die Herstellung neuer Filter eingesetzt werden kann.

„Die Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft ist ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft“, erläutert Stephan Thiele, Abteilungsleiter der Umweltabteilung Wiesbaden. „Das zurückgewonnene Material wird gezielt aufbereitet und kontrolliert und kann anschließend wieder als Rohstoff eingesetzt werden. So wird Primärrohstoff durch zurückgewonnenes Material ersetzt.“

Mit dem Genehmigungsbescheid werden neben der zulässigen Lager- und Behandlungskapazität auch die zulässigen Abfallarten sowie Vorkehrungen zur Vermeidung von Schallimmissionen festgelegt. Die Gesamtjahresdurchsatzmenge der Anlage ist auf 6.000 Tonnen begrenzt. Damit schafft die Genehmigung die Grundlage dafür, dass noch größere Mengen gebrauchter Filterkartuschen aufbereitet und die darin enthaltenen Materialien wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können. Aus gebrauchten Produkten werden so wieder wertvolle Rohstoffe – ein konkreter Beitrag zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft.

Hintergrund

Für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Hierfür sind in Hessen die Regierungspräsidien zuständig, in Südhessen das Regierungspräsidium Darmstadt.

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