Glänzende Kugeln mit Zahlen auf einer Tischplatte

Lotterien

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Genehmigung von Lotterien nur in Form des Gewinnsparens nach Maßgabe des Hessischen Glücksspielgesetzes i. V. m. dem Glücksspielstaatsvertrag, zuständig.

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