Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, die Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeiten und den Betrieb von Spielhallen ist eine Erlaubnis erforderlich. Zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung ist der Gemeindevorstand.
Das Regierungspräsidium übt in diesen Bereichen die Fachaufsicht aus.
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