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Zwei Jockeys auf einem hellbraunen und einem dunkelbraunen Rennpferd beim Rennen vor einem verschneiten Hintergrund
© marcelkessler / Pixabay

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Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Erlaubnisse für den Betrieb von Totalisatoren werden in Hessen nur durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.

Downloads

  • Datei
    Glücksspielstaatsvertrag 2021 (PDF/419.7 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Datei
    Rennwett- und Lotteriegesetz (PDF/5.89 MB) Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Datei
    Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (PDF/102.49 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Datei
    Datenschutzhinweise für Wettvermittlungsstellen, Totalisatoren und Buchmacher sowie für das Ahnden und Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten (PDF/60.45 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster

Kontakt

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Glücksspielaufsicht

Telefon

+49 6151 12 8611

E-Mail

gluecksspielaufsicht@rpda.hessen.de

Fax

+49 611 32764 2126

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