Zwei Jockeys auf einem hellbraunen und einem dunkelbraunen Rennpferd beim Rennen vor einem verschneiten Hintergrund

Totalisatoren

Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Erlaubnisse für den Betrieb von Totalisatoren werden in Hessen nur durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.

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