Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Erlaubnisse für den Betrieb von Totalisatoren werden in Hessen nur durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.
Glücksspiel
Totalisatoren
Downloads
Kontakt
Glücksspielaufsicht