Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Erlaubnisse für den Betrieb von Totalisatoren werden in Hessen nur durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.
![Totalisatoren Zwei Jockeys auf einem hellbraunen und einem dunkelbraunen Rennpferd beim Rennen vor einem verschneiten Hintergrund](/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-03/totalisator_gluecksspiel_pixabay_1280-853.jpg?h=7268e70a&itok=JQo9QB3T)
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