Euromünzen und ein Tennisball liegen auf einer Laptop-Tastatur

Wettvermittlungsstellen

Für konzessionierte Sportwettveranstalter besteht für den Bereich des Landes Hessen die Möglichkeit, die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) zu beantragen.

Im Downloadbereich finden Sie die entsprechenden Antragsformulare.

Ergänzend steht Ihnen ebenfalls dort für den jeweiligen Antrag ein Merkblatt sowie die Datenschutzhinweise zur Verfügung.

Ihren Antrag senden Sie bitte mit den entsprechenden Anlagen an: gluecksspielaufsicht@rpda.hessen.de

Die Anträge sind mindestens 3 Monate im Voraus zu stellen.

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