Euromünzen und ein Tennisball liegen auf einer Laptop-Tastatur

Wettvermittlungsstellen

Für konzessionierte Sportwettveranstalter besteht für den Bereich des Landes Hessen die Möglichkeit, die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten gemäß §§ 9 und 10 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) zu beantragen. Nutzen Sie für die Antragstellung bitte den Online Antrag für WettvermittlungsstellenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Im Downloadbereich steht Ihnen ergänzend ein Merkblatt zur Verfügung.

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