Euromünzen und ein Tennisball liegen auf einer Laptop-Tastatur

Wettvermittlungsstellen

Für konzessionierte Sportwettveranstalter besteht für den Bereich des Landes Hessen die Möglichkeit, die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten gemäß §§ 9 und 10 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) zu beantragen. Nutzen Sie für die Antragstellung bitte den Online Antrag für Wettvermittlungsstellen. Im Downloadbereich steht Ihnen ergänzend ein Merkblatt zur Verfügung.

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