Auf Antrag stellt das Regierungspräsidium Darmstadt für Hersteller und Händler von Nahrungsergänzungsmitteln, Diätetischen Lebensmitteln, Babynahrung, Lebensmittelzusatzstoffen, Wein, Kosmetika, Reinigungs- und Waschmitteln, die diese Produkte in Drittländer (außerhalb der EU) exportieren möchten, Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen aus.
![Löffel mit Nahrungsergänzungsmitteln Ein Löffel, auf dem verschiedene Nahrungsergänzungsmittel liegen, im Hintergrund sieht man verschwommen buntes Obst und Gemüse](/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-03/nwm_ronstik_shutterstock_210587053.jpg?itok=mUT2ICxQ)
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Lebensmittelsicherheit
Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen
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Stand: März 2022
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Janna Schmid
Dezernat V 54