Zuständigkeiten beim Regierungspräsidium Darmstadt
Mehrere Dezernate im Regierungspräsidium Darmstadt genehmigen und überwachen im Bereich Südhessen bestimmte Lärm verursachende Anlagen, bearbeiten Beschwerden und planen Maßnahmen zur Lärmminderung.
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Baustellen- und Baulärm
(nur, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt selbst Bauherr ist) -
Gaststättenlärm
(nur, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt selbst Betreiber ist) - GewerbelärmÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Industrielärm
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Sport- und Freizeitlärm
(nur, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt selbst Betreiber ist sowie bei größeren Anlagen) - Verkehrslärm
- LärmaktionsplanungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Zuständigkeiten bei anderen Stellen
Eine Übersicht weiterer zuständiger Stellen in Hessen mit Bezug zu Lärm finden Sie auf der Website des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).