Straßenverkehrsbeschilderung mit einem Tempolimit 30 Schild aus Lärmschutzgründen

Straßenverkehrslärm

Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, konzentriert sich auf die Betrachtung des Straßenverkehrslärms im Regierungsbezirk außerhalb der Ballungsräume. Er zeigt die Belastung in den einzelnen Kommunen auf und entwickelt Lärmminderungsmaßnahmen.

Die Grundlage der Lärmaktionsplanung Hessen der 4. Runde bildetet die Veröffentlichung der Lärmkartierung 2022 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Diese umfasst in Hessen nicht nur die EU-Mindestanforderungen der Hauptverkehrsstraßen mit über 8.200 Kfz pro Tag, sondern alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen. 
Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer http://laerm.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster des HLNUG einsehbar. 

Während einer 1. Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange und Kommunen, ihre Lärmproblem benennen und Vorschläge zur Lärmminderung vortragen.

Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkartierung des HLNUG und der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde ist unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbehörden der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise entstanden.

Im Rahmen einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung war der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Planentwurf zu äußern und Stellungnahmen zu den dargestellten Lärmkonflikten abzugeben.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und nochmaliger Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden erfolgte am 28. Oktober 2024 die Bekanntmachung des überarbeiteten, finalen Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde). Dieser ist untenstehend zum Download bereit gestellt.

Maßnahmen, die bis zur Fertigstellung des Lärmaktionsplans nicht abschließend geprüft wurden, sind als Prüfauftrag aufgenommen. Diese werden nach der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans durch das Regierungspräsidium weiterverfolgt.

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