Straßenverkehrsbeschilderung mit einem Tempolimit 30 Schild aus Lärmschutzgründen

Straßenverkehrslärm

Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, konzentriert sich auf die Betrachtung des Straßenverkehrslärms im Regierungsbezirk außerhalb der Ballungsräume. Er zeigt die Belastung in den einzelnen Kommunen auf und entwickelt Lärmminderungsmaßnahmen.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie überprüft mindestens alle fünf Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf (§§ 47 d BImSchG). Diese umfasst alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen, werden zudem in der PLUS-Kartierung berücksichtigt und bis zu deutlich niedrigeren Pegeln kartiert. 
Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des HLNUG einsehbar. 

Vom 21. November 2022 bis 22. Januar 2023  fand die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung der 4. Runde der Lärmaktionsplanung Hessen statt. Hier konnten sich betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften über die Lärmsituation informieren und Interessen und Ideen zur Lärmminderung einbringen.

Wir haben in dieser 4. Runde der Lärmaktionsplanung auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Berücksichtigung der Anmerkungen, Kommentare und Meldungen aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmkonflikte identifiziert. Weiterhin wurden die bislang offenen Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge weiterverfolgt. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden hat das Regierungspräsidium Darmstadt nun einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise ist hier zum Download bereitgestellt.

Vom 24. Juni bis 7. August 2024 fand nun die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier hatten betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften die Möglichkeit, Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.

Die Eingabe konnte auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen, alternativ auch per E-Mail oder postalisch, erfolgen.

Alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und nach eventueller Beurteilung durch die Fachbehörden in den endgültigen Lärmaktionsplan aufgenommen. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte, sind nicht Gegenstand dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung, also ab 2027, bearbeitet werden.

Der endgültige Lärmaktionsplan wird voraussichtlich im III. Quartal 2024 öffentlich bekannt gegeben.

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