Straßenverkehrsbeschilderung mit einem Tempolimit 30 Schild aus Lärmschutzgründen

Straßenverkehrslärm

Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, konzentriert sich auf die Betrachtung des Straßenverkehrslärms im Regierungsbezirk außerhalb der Ballungsräume. Er zeigt die Belastung in den einzelnen Kommunen auf und entwickelt Lärmminderungsmaßnahmen.

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Das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überprüft mindestens alle 5 Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf (§§ 47 d BImSchG). Diese umfasst alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit über 8.200 Kfz/Tag. Alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen, werden zudem in der PLUS-Kartierung berücksichtigt und bis zu deutlich niedrigeren Pegeln kartiert.

Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des HLNUGÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehbar. 

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand der Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln. Wir werden außerdem in dieser nun anstehenden 4. Runde sowohl die bislang offenen Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge weiterverfolgen. Auch neue Maßnahmenvorschläge und Lärmminderungskonzepte können Eingang in den Prozess der Lärmaktionsplanung finden, soweit sie noch nicht abschließend geprüft wurden.

Unter Berücksichtigung der Eingaben aus zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen und der eingegangenen Stellungnahmen und Beurteilungen der zuständigen Fachbehörden wird nun der bestehende Lärmaktionsplan fortgeschrieben und der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise Straßenverkehr erstellt. Vom 21. November 2022 bis 22. Januar 2023 fand die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier konnten sich betroffene Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften über die Lärmsituation informieren und Interessen und Ideen zur Lärmminderung einbringen.

Der Lärmaktionsplan wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden erstellt. Dieser wird zunächst in einem Entwurf veröffentlicht. Zu diesem Entwurf ist Ihnen in einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung erneut Gelegenheit zur Information und Stellungnahme gegeben. Dies wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 erfolgen.

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