Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen (§ 47e Absatz 4 BImSchG). Haupteisenbahnstrecken sind hier Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf der Plattform www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lapÖffnet sich in einem neuen Fenster. Hier informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an die E-Mail-Adresse
umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch an die Zentrale in Bonn richten:
Eisenbahn-Bundesamt
Stichwort „Umgebungslärm“
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn