Ein Zug fährt auf einer Bahnstrecke zwischen Wald und Gebäuden entlang

Schienenverkehrslärm

Das Eisenbahn-Bundesamt ermittelt die Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes und trägt insbesondere durch das freiwillige Lärmsanierungsprogramm langfristig zu einer Lärmminderung bei.
Für nicht-bundeseigene Eisenbahnstrecken erstellen in Hessen die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne.

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Nach § 47e Abs. 4 BImSchG ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Haupteisenbahnstrecken sind hier Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr.

Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen Fenster informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.

Während der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4 haben Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 13. März 2023 und dem 24. April 2023 insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Die Ergebnisse der Befragung sind ein Teil des Lärmaktionsplan-Entwurfes, der zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht wird. Bis zum 2. Januar 2024 haben Sie dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lapÖffnet sich in einem neuen Fenster. Bereits jetzt finden Sie auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über das Verfahren und den weiteren Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an die E-Mail-Adresse umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch an die Zentrale in Bonn richten:

Eisenbahn-Bundesamt
Stichwort „Umgebungslärm“
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn

Für nicht-bundeseigene Eisenbahnstrecken mit über 30.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr erfolgt die Lärmaktionsplanung im Rahmen des Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Landkreise (Lärmaktionsplan LandkreiseÖffnet sich in einem neuen Fenster).

 

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