Nach § 47e Abs. 4 BImSchG ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Haupteisenbahnstrecken sind hier Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr.
Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen Fenster informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
Der finale Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde am 17. Juli 2024 veröffentlicht. Die Ergebnisse zweier Öffentlichkeitsbeteiligungen können dem Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes entnommen werden. Er enthält zudem eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Schienenwegen des Bundes und informiert darüber, welche Ziele bei der Lärmreduzierung erreicht wurden und wie man bei vorhandener Lärmbelastung vorgehen kann.
Die nächste Runde (Runde 5) beginnt voraussichtlich im Sommer 2027.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf der Plattform www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lapÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an die E-Mail-Adresse umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch an die Zentrale in Bonn richten:
Eisenbahn-Bundesamt
Stichwort „Umgebungslärm“
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn
Für nicht-bundeseigene Eisenbahnstrecken mit über 30.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr erfolgt die Lärmaktionsplanung im Rahmen des Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Landkreise ( Lärmaktionsplan LandkreiseÖffnet sich in einem neuen Fenster).