Ein Zug fährt auf einer Bahnstrecke zwischen Wald und Gebäuden entlang

Schienenverkehrslärm

Der Schienenverkehrslärm ist nach dem Straßenverkehrslärm und dem Flugverkehrslärm eine weitere Lärmquelle, durch die sich viele Personen belästigt fühlen.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen (§ 47e Absatz 4 BImSchG). Haupteisenbahnstrecken sind hier Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr. 

Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf der Plattform www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lapÖffnet sich in einem neuen Fenster. Hier informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz. 

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an die E-Mail-Adresse umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch an die Zentrale in Bonn richten:
Eisenbahn-Bundesamt
Stichwort „Umgebungslärm“
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn

Für nicht-bundeseigene Eisenbahnstrecken mit über 30.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr erfolgt die Lärmaktionsplanung im Rahmen des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Landkreise.

Schutz vor Lärm

Bei einem Neubau von Schienen sowie bei einer wesentlichen baulichen Änderung des Schienenverkehrsweges haben Bürger einen Rechtsanspruch auf den Lärmschutz. Dieser Rechtsanspruch ist erfüllt, wenn die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) überschritten werden, die als Folge der Baumaßnahme für die Zukunft prognostiziert sind.

Die Berechnung erfolgt nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Werden durch die Berechnung Lärmbelastungen oberhalb der Immissionsgrenzwerte festgestellt, muss der Lärmschutz sichergestellt werden. 

Um den Anwohnern bestehender Schienenwege Lärmschutz zu gewähren, hat die Bundesregierung ein freiwilliges Lärmsanierungsprogramm für „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ aufgelegt. Eine gesetzliche Vorgabe hierfür gibt es nicht.

Dieses Programm wird durch die Deutsche Bahn AG im Auftrag der Bundesregierung umgesetzt.

Nach der „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes“ können Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn die Beurteilungspegel die im Bundeshaushaltsgesetz festgelegten gebietsbezogenen Immisssionswerte überschreiten. Die Lärmsanierung erfolgt anhand von festgelegten Prioritäten im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel.

Eine wirksame Lärmminderung in von Schienenverkehrslärm betroffenen Bereichen lässt sich durch die Umsetzung von Maßnahmen am Fahrzeug, am Fahrweg, auf dem Übertragungsweg, am Immissionsort und durch organisatorische Maßnahmen erreichen

Am Fahrzeug und auf dem Übertragungsweg können aktive Maßnahmen durchgeführt werden, die den Lärm im Freien mindern. Oft werden neben Maßnahmen am Zug ((Bremsklötze mit K-Sohlen/LL-Sohlen, Radadsorber, Radabdeckung, Einsatz leiser Kompressoren, Ventilatoren, Getriebe) oder dem Gleis (Schienenoberfläche, Schienenstegdämpfer, lückenlos verschweißte Gleise oder durchgehendes Schotterbett auf modernen Brücken) auch Schallschutzwände oder - wälle errichtet. Reichen diese Maßnahmen nicht aus oder kommen sie aus anderen Gründen nicht in Betracht, werden sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden durchgeführt, die den Lärm in den Innenräumen senken. Dies sind zum Beispiel Schallschutzfenster, schallgedämpfte Rolllädenkästen, Schallschutzlüfter oder Fassadendämmung.

Dem aktiven Schallschutz (Maßnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg) sollte grundsätzlich der Vorrang gegenüber passiven Schallschutzmaßnahmen (Maßnahmen auf der Empfängerseite) eingeräumt werden.

Durch das Mittelrheintal verlaufen auf beiden Seiten des Rheins eine Bahnstrecke mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen. Vor allem der nächtliche Güterverkehr hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Hinzu kommt die Topographie mit den steilen Hängen und der großen schallharten Wasserfläche des Rheins. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Bahnstrecken sind somit in besonderem Maße erheblichem Lärm ausgesetzt.

Das Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) führt in Rüdesheim-Assmannshausen Langzeitmessungen durch. Die Messungen liefern genaue und differenzierte Angaben über Lärmverteilung und -spitzen und ermöglichen somit ein Lärmmonitoring. Die Messergebnisse finden Sie auf der Internetseite des HLNUGÖffnet sich in einem neuen Fenster

Auf Initiative der Bürgerinitiativen im Rheintal und der DB AG wurde im Dezember 2012 der Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ gegründet. Ziel des Beirats ist es durch Schallschutzmaßnahmen an den Fahrzeugen, am Gleis und auf dem Ausbreitungsweg die Belastung der Anwohner deutlich zu reduzieren.

Hier finden Sie auf einer interaktiven Karte detaillierte Informationen zu den einzelnen Lärmschutzmaßnahmen in den jeweiligen Kommunen.

1. Schienenwege des Bundes

Hinsichtlich grundsätzlicher Fragen und Auskünfte zu Lärmminderungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn Fragen
E-Mail: poststelle@eba.bund.de   
ww.eba.bund.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Für die Umsetzung der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes wenden Sie sich an:
DB Netz AG
Portfolio Lärmsanierung  
Hermann-Pünder-Straße 3
50679 Köln
Telefon: +49 69 265 32009
E-Mail: laermsanierung@deutschebahn.com

2. nicht bundeseigene Eisenbahnstrecken

Für Lärmschutzmaßnahmen an nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecken sind der jeweilige Eisenbahnverkehrsbetreiber oder der jeweilige Infrastrukturbetreiber Ansprechpartner.
(z.B. Hessische Landesbahn GmbHÖffnet sich in einem neuen Fenster)

3. Straßen + U-Bahnen

Für Fragen zu möglichen Lärmschutzmaßnahmen können Sie sich an die zuständige Verkehrsgesellschaft wenden:
HEAG mobilo GmbH
Kontaktformular der HeagmobiloÖffnet sich in einem neuen Fenster
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Homepage der VGFÖffnet sich in einem neuen Fenster

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