Nach § 47e Abs. 4 BImSchG ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Haupteisenbahnstrecken sind hier Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr.
Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen Fenster informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 13. März bis zum 24. April 2023 können Bürgerinnen und Bürger Ihr Lärmproblem schildern und Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 zum Entwurf des Lärmaktionsplanes statt.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an die E-Mail-Adresse umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch an die Zentrale in Bonn richten:
Eisenbahn-Bundesamt
Stichwort „Lärmaktionsplanung“
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn