Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Befreiung von den Verboten der
Naturschutzgebietsverordnungen im Seuchengebiet der Afrikanischen Schweinepest innerhalb des Regierungsbezirks Darmstadt nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetzes für die Durchführung von jagdlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sowie die Unter-haltung und Instandhaltung von festen Zäunen sowie von jagdlichen Einrichtungen.
Naturschutzrecht