Allgemeinverfügung zu jagdlichen- und Unterhaltungsmaßnahmen im Seuchengebiet der ASP

Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz

Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Befreiung von den Verboten der 
Naturschutzgebietsverordnungen im Seuchengebiet der Afrikanischen Schweinepest innerhalb des Regierungsbezirks Darmstadt nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetzes für die Durchführung von jagdlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sowie die Unter-haltung und Instandhaltung von festen Zäunen sowie von jagdlichen Einrichtungen.