Antrag der Opel Automobile GmbH auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für zwei Flurstücke in der Gemarkung Rüsselsheim.
Die Bekanntmachung wurde am 24. August 2026 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Stellungnahmen von den in § 23 Abs. 4 AEG benannten Behörden und Stellen können bis zum 5. Oktober 2026 erfolgen.