29.06.2026: Änderung der Allgemeinverfügung Ausnahmegenehmigung Wegstreckenzähler für Mietwagen

III 33.2 – 66 l 28/03 - veröffentlicht: 29. Juni 2026

Änderung der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Erteilung von Ausnahmen nach § 43 Absatz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) mit Mietwagen von der Vorschrift des § 30 Absatz 1 BOKraft zur Ausrüstung mit einem Wegstreckenzähler für Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten unter Berechnung von pauschalen Festpreisen eingesetzt werden.