30.09.2024: Öffentlichkeitsbeteiligung Vierstreifiger Ausbau der B 47 (OU Bürstadt)

III 33.1-66 a 04.02/2-2021 - veröffentlicht: 30. September 2024

Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der vor dem 13. März 2020 geltenden Fassung (a.F.) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG);
Vierstreifiger Ausbau der B 47 (OU Bürstadt) im östlichen Bereich, im Streckenabschnitt von der DB-Brücke (Bau-km 4+110) bis Riedrode (Bau-km 6+861) auf einer Länge von 2,92 km)
(Beginn: Netzknoten NK 6316 012 nach NK 6316 019, Stat. – km 0+745; 
Ende: NK 6316 019 nach NK 6316 026, Stat. – 0+831) 
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung für die 1. Änderung vor Beschlussfassung der 
6. Planänderung gem. § 22, § 18 ff. UVPG i.V.m. § 73 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 5 bis 7 VwVfG betreffend der Ergänzung der Planunterlagen durch die Unterlage 19.6 Checkliste Klimaschutz und ausführliche Dokumentation des Klimabelangs (Betrachtung Klimaschutz)

Die Checkliste Klimaschutz ist in der Zeit vom 30. September bis einschließlich 29. Oktober 2024 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt und das UVP-PortalÖffnet sich in einem neuen Fenster des Landes Hessen abrufbar. Nach dem 29. September 2024 sind die Unterlagen nur noch über das UVP-Portal des Landes Hessen verfügbar.

Ergänzend dazu liegt die Planunterlage auch in der Zeit vom 30. September bis einschließlich 29. Oktober 2024 bei dem Magistrat der Stadt Bürstadt zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

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