© Skitterphoto / Pixabay 28.02.2022 Aufenthaltsrecht Aufenthaltsbeendigungen Gemäß § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit der Ausländerbehörden obliegt der Zentralen Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt die nötigenfalls zwangsweise Aufenthaltsbeendigung.
© Chinnapong / Shutterstock 28.02.2022 Ausländerbehörden Aufenthaltsrecht Das Regierungspräsidium Darmstadt befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. In diesem Rahmen obliegt ihm insbesondere die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden.