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  4. Aufenthaltsrecht
Ein Paragraphenzeichen als Irrgarten mit Menschen darin.
© Inactive account – ID 8385 / Pixabay

Ausländerbehörden

Aufenthaltsrecht

Zuständigkeit der Ausländerbehörden

Das Regierungspräsidium Darmstadt befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts.

In diesem Rahmen obliegt ihm insbesondere die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden.

Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei ausreisepflichtigen Ausländern und die Gewährung von Rückkehrhilfen sowie die Rückkehrberatung.

Themen

Ein blauer Koffer, auf dem ein Reisepass liegt.
© Skitterphoto / Pixabay

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsbeendigungen

Gemäß § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit der Ausländerbehörden obliegt der Zentralen Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt die nötigenfalls zwangsweise Aufenthaltsbeendigung.

Computer, Bücher und Tasse auf einem Schreibtisch, auf der Tastatur liegt eine Brille
© janeb13 / Pixabay

Aufenthaltsrecht

Fachaufsicht

Die Fachaufsicht umfasst die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit ausländerbehördlicher Entscheidungen des nachgeordneten Bereiches.

Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter: Polizei Hessen und Regierungspräsidium Darmstadt
© RPDA

Neue Organisationseinheit

GAI - Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter

Zum 01. Februar 2018 wurde je eine dieser Organisationseinheiten in den Standorten der Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt eingerichtet.

Menschen stehen mit Gepäck in einer Flughafenhalle und warten
© Artur Tumasjan / Unsplash

Aufenthaltsrecht

Rückkehrberatung

Zur Förderung der freiwilligen Rückkehr kann ausreisepflichtigen Personen aus bestimmten Staaten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Rückkehrhilfen gewährt werden.

Schlagworte zum Thema

Migration
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Hessisches Hoheitszeichen
Regierungspräsidium Darmstadt

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