Zuständigkeit der Ausländerbehörden
Das Regierungspräsidium Darmstadt befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts.
In diesem Rahmen obliegt ihm insbesondere die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden.
Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei ausreisepflichtigen Ausländern und die Gewährung von Rückkehrhilfen sowie die Rückkehrberatung.