Im Vordergrund ein Richterhammer und zwei Eheringe, im Hintergrund sieht man ein diskutierendes Paar im Anschnitt

Ausländische Scheidungen

Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll.

Im Übrigen entscheidet bei Heimatstaatsentscheidungen (gleiche Staatsangehörigkeit der Eheleute zum Zeitpunkt der Scheidung, Gericht des gleichen Staates) jede deutsche Behörde in eigener Zuständigkeit (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde). Das Gleiche gilt für die Scheidungen, die durch EU-Gerichte ausgesprochen werden.

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