Im Vordergrund ein Richterhammer und zwei Eheringe, im Hintergrund sieht man ein diskutierendes Paar im Anschnitt

Ausländische Scheidungen

Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll.

Telefonprobleme

Das Dezernat ist wegen Arbeiten an der Telefonanlage aktuell nur eingeschränkt erreichbar. Sie erhalten keine Bandansage und haben keine Möglichkeit Nachrichten zu hinterlassen.

Im Übrigen entscheidet bei Heimatstaatsentscheidungen (gleiche Staatsangehörigkeit der Eheleute zum Zeitpunkt der Scheidung, Gericht des gleichen Staates) jede deutsche Behörde in eigener Zuständigkeit (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde). Das Gleiche gilt für die Scheidungen, die durch EU-Gerichte ausgesprochen werden.

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