Im Übrigen entscheidet bei Heimatstaatsentscheidungen (gleiche Staatsangehörigkeit der Eheleute zum Zeitpunkt der Scheidung, Gericht des gleichen Staates) jede deutsche Behörde in eigener Zuständigkeit (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde). Das Gleiche gilt für die Scheidungen, die durch EU-Gerichte ausgesprochen werden.

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