Sechs rote Würfel, auf denen Köpfe abgebildet sind, werden zu einer Pyramide gestapelt

Arbeitsschutzorganisation

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann den Schutz der Beschäftigten in seinem Betrieb über eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation sicherstellen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Arbeitsschutzpflichten der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers, wie das Festlegen von Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufen im Unternehmen zum Arbeitsschutz. Die Broschüre GDA-ORGAcheck (unter Links) gibt hier eine Hilfestellung zur Selbstbewertung der eigenen Arbeitsschutzorganisation als Online-Tool.

Weitere Unterstützung erhält die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt, die er nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu bestellen hat. Sonderregelungen für kleinere Unternehmen enthalten die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Arbeitsschutz(management)systeme können sicherstellen, dass Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in allen unternehmerischen Entscheidungen und auf allen betrieblichen Ebenen systematisch berücksichtigt werden.

Der ASCA-Leitfaden Arbeitsschutzmanagement beschreibt alle wichtigen Punkte eines Arbeitsschutzmanagementsystems und gibt Hilfestellung beim Einführungsprozess. Dieser ist unter den Downloads zu finden.

Unternehmen mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem können sich dieses durch unabhängige Experten der Arbeitsschutzdezernate untersuchen und bewerten lassen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens kann eine „ASCA-AMS-Bestätigung“ ausgestellt werden. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen mit separat geführtem als auch an Unternehmen mit integriertem Arbeitsschutzmanagementsystem. Nähere Informationen finden Sie im Download „ASCA-AMS-Bestätigung“.

Klein- und Kleinstbetriebe finden Praxistipps und Werkzeuge für die Verbesserung ihrer Arbeitsschutzorganisation in der Download-Broschüre „Kleine Schritte – Große Wirkung“.

Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate der drei hessischen Regierungspräsidien berät Sie auch gerne das dem RP Gießen zugeordnete Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements. Nähere Informationen stehen im Download „ASCA-Beratungskonzept“.

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+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Darmstadt,
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zentrale Zuständigkeit für:
NiSG, NiSV, Fahrpersonalrecht, Sprengstoffrecht

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zentrale Zuständigkeit für:
Produkt- und Chemikaliensicherheit, Kündigungsverfahren

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Baubetriebe und Baustellen, Gesundheitseinrichtungen, Medizinprodukterecht

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