Während früher der direkte Schutz der Beschäftigten vor Unfällen sowie vor physikalischen und chemischen Belastungen als ausreichender Arbeitsschutz betrachtet wurde, fordern tiefgreifende Veränderungen der Arbeitswelt heute in vielen Branchen neue Wege des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Innovative Konzepte und Betreuungsformen entwickelt und realisiert seit 2009 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Arbeitsschutz
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie wird von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern. Umfassende Informationen zur „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ und den zugehörigen Arbeitsprogrammen finden Sie im GDA-Portal.
Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz sind in Hessen die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel. Die Arbeitsschutzdezernate führen die GDA-Arbeitsprogramme von staatlicher Seite durch. Die Koordination hat dabei das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI).
Die Arbeitswelt befindet sich seit längerer Zeit in einem tiefgreifenden Wandel. Zunehmende Digitalisierung, neue Arbeitsformen wie zum Beispiel länder- und zeitzonenübergreifende Projektarbeit, gesteigerte Flexibilisierungsanforderungen und vieles mehr kennzeichnen die Veränderungen von Arbeit. Verantwortlich dafür sind sowohl der technische Fortschritt als auch die Globalisierung der Wirtschaft mit völlig neuen Produktionsstrukturen sowie die Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft.
Der Begriff „psychische Belastung“ führt häufig zu Irritationen, da er oftmals missverstanden wird. Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. In der Arbeitswelt sind dies Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung sowie dem sozialen Miteinander am Arbeitsplatz. Auch die Anforderungen, die durch neue Arbeitsformen entstehen, spielen hier eine wichtige Rolle. Die Reaktionen, im positiven als auch im negativen Sinne, die psychische Belastung beim Menschen hervorrufen, werden als „Psychische Beanspruchung“ bezeichnet.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und die erforderlichen Arbeitsschutz-Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dabei sind auch die psychischen Belastungsfaktoren zu berücksichtigen (siehe § 3 bis 6 Arbeitsschutzgesetz).
Psychische Belastungsfaktoren, wie zum Beispiel zu wenig Handlungsspielraum, zu hohe Arbeitsintensität, lange Arbeitszeiten, viele Überstunden, ungünstig gestaltete Schichtarbeit, fehlender Rückhalt durch Führungskräfte, können ein hohes gesundheitliches Risiko bergen. Die typischen psychischen Belastungsfaktoren werden auf der Seite der Arbeitswelt Hessen näher erläutert.
Kontakt
Servicestelle Arbeitsschutz
Standort Darmstadt
Telefon
Zuständigkeitsbereich
Stadt Darmstadt,
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald
zentrale Zuständigkeit für:
NiSG, NiSV, Fahrpersonalrecht, Sprengstoffrecht
Kontakt
Servicestelle Arbeitsschutz
Standort Frankfurt
Telefon
Zuständigkeitsbereich
Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis
zentrale Zuständigkeit für:
Produkt- und Chemikaliensicherheit, Kündigungsverfahren
Kontakt
Servicestelle Arbeitsschutz
Standort Wiesbaden
Telefon
Zuständigkeitsbereich
Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis
zentrale Zuständigkeit für:
Baubetriebe und Baustellen, Gesundheitseinrichtungen, Medizinprodukterecht