Hand steuert Maus

Bildschirmarbeit

Die Anordnung der Arbeitsmittel, die richtige Beleuchtung, den ausreichenden Sehabstand, die Bildschirmdarstellung, die blendfreie Aufstellung und weitere Aspekte der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen regelt die Arbeitsstättenverordnung.

Die Verpflichtung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten, ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge festgeschrieben.

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Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Darmstadt

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+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Darmstadt,
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald

zentrale Zuständigkeit für:
NiSG, NiSV, Fahrpersonalrecht, Sprengstoffrecht

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Servicestelle Arbeitsschutz

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+49 611 327648655

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Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

zentrale Zuständigkeit für:
Produkt- und Chemikaliensicherheit, Kündigungsverfahren

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Servicestelle Arbeitsschutz

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Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis

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Baubetriebe und Baustellen, Gesundheitseinrichtungen, Medizinprodukterecht

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