Die manuelle Handhabung von Lasten kann aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung mit sich bringen.
Unter Anwendung der Lastenhandhabungsverordnung muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber geeignete organisatorische Maßnahmen treffen beziehungsweise geeignete Arbeitsmittel einsetzen, um dieser Gefährdung zu begegnen.
Zur orientierenden Bewertung der Arbeitsbedingungen beim Anheben und Tragen von Lasten kann beispielsweise die sogenannte Leitmerkmalmethode angewandt werden.