Biozid-Produkte werden in sehr vielen Bereichen im Alltag eingesetzt. Anzuführen sind beispielweise Schutzmittel für Holz und Textilen, Desinfektionsmittel zum Abtöten von Krankheitserregern oder aber Begasungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel.
Biozid-Produkte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Bei der Verwendung dürfen im einzelnen Anwendungsfall keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder die Umwelt auftreten.
Die Biozid-Produkte müssen ordnungsgemäß verwendet werden. Dazu gehört insbesondere:
- die Begrenzung auf das notwendige Mindestmaß,
- der Einsatz nur für die in der Kennzeichnung oder Zulassung ausgewiesenen Verwendungszwecke,
- die Einhaltung der sich aus der Kennzeichnung oder Zulassung ergebenden Verwendungsbedingungen sowie
- die erforderliche Qualifikation des Verwenders.
Vor der beruflichen Verwendung eines Biozid-Produktes muss u. a. sichergestellt sein, dass:
- eine Substitutionsprüfung durchgeführt worden ist,
- eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert worden ist,
- erforderliche Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Rangfolge technisch – organisatorisch – persönlich festgelegt und umgesetzt worden sind sowie
- die gegebenenfalls erforderliche Fach- oder Sachkunde im Sinne von Anhang I Nummer 4.3 oder Nummer 4.4 der Gefahrstoffverordnung gegeben ist.