Gefahrstoffe begegnen den Bürgerinnen und Bürgern in Privathaushalten zum Beispiel als Farben, Lacke und Verdünner, in der Vielfalt der Wasch- und Reinigungsmittel, in Klebstoffen, Rostschutz und Grillanzündern sowie vielen weiteren Produkten. Auch Stoffe und Gemische natürlichen Ursprungs, wie zum Beispiel ätherische Öle, sind Chemikalien und können gefährliche Eigenschaften haben. In der Industrie und in Handwerksbetrieben sind Gefahrstoffe und deren Gemische (Zubereitungen) als Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte anzutreffen.
Die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden Verordnungen REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) geben vor, wie ein solcher Gefahrstoff eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sein muss. Informationen zur Sicherheit von Mensch und Umwelt müssen im dazugehörigen Sicherheitsdatenblatt zusammengestellt vorliegen. Die Marktüberwachungsbehörden der hessischen Regierungspräsidien überwachen die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische sowie den Inhalt der Sicherheitsdatenblätter und deren Weitergabe entlang der Lieferkette.
Zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor Gefahrstoffen enthält die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wichtige Bestimmungen beispielsweise zur obligatorischen Beurteilung der potentiellen Gefährdungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ihre Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen beziehungsweise freigesetzt werden können. Ist dies der Fall müssen entsprechende Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit getroffen werden.