Weitere Informationen

Die Arbeitsschutzbehörde informiert und berät zu psychischen Belastungen anhand von Publikationen wie Faltblätter, LASI-Veröffentlichungen und erprobten Modulen.

Beispielhaft wird auf drei praxiserprobte Screening-Instrumente verwiesen, die speziell für die Aufsichtstätigkeit entwickelt oder aber auf die Belange der Arbeitsschutzbehörde zugeschnitten wurden:

Der Einsatz dieser Verfahren setzt eine spezifische Instrumentenschulung voraus. Die hier aufgeführten Instrumente können ebenfalls von Betrieben eingesetzt werden. Allerdings ist zu bedenken, dass das Unternehmen durch partizipative Methoden wie fragebogengestützte Mitarbeiterbefragungen und vor allem moderierte Gruppengespräche umfassendere und zum Teil aussagekräftigere Instrumente einsetzen kann (LV 28). Im LV 52 ist ein weiteres Instrument für die Arbeitsschutzverwaltung enthalten, das der Aufsichtskraft ermöglicht, auf der Basis beobachtbarer Merkmale zu entscheiden, ob in dem jeweiligen Betrieb psychische Fehlbelastungen wahrscheinlich sind oder nicht.

LV 28: Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
Im LV 28 werden die Handlungsgrundlagen und Handlungsfelder der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen auf dem Gebiet arbeitsbedingter psychischer Belastungen skizziert. Ziel ist es, für die staatliche Arbeitsschutzverwaltung praktikable Vorgehensweisen und Methoden aufzuzeigen, mit deren Hilfe psychische Fehlbelastungen ermittelt und beurteilt und geeignete Maßnahmen der Prävention abgeleitet werden können. In Fortführung dieses Positionspapiers wird ein Handlungsleitfaden für die staatlichen Arbeitsschutzbehörden erstellt.

LV 31: Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention.
Mit der Handlungshilfe sollen Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, die Betriebe von der Notwendigkeit und den Nutzen von der Ermittlung psychischer Fehlbelastungen sowie von der Sinnhaftigkeit belastungsoptimierender Maßnahmen zu überzeugen. Für die Anwendung des LV 31 ist eine entsprechende fachliche und methodische Qualifizierung Voraussetzung.

LV 34: Gegen Mobbing - Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder
Mit der Handlungsanleitung sollen Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, sowohl den Betroffenen Lösungswege aufzuzeigen als auch die Betriebe von der Notwendigkeit, Mobbingprävention durchzuführen und gegen Mobbing vorzugehen, zu überzeugen.

LV 52: Integration psychischer Fehlbelastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder
In dieser Veröffentlichung sind u.a. Instrumente und Handlungshilfen enthalten, die den Aufsichtskräften bei der Revision Orientierung und Handlungssicherheit geben. Auf der Basis eines Algorithmus kann die Aufsichtskraft entscheiden, ob und wie das Themenfeld psychische Belastungen in der Revision anzusprechen ist (PEP - Prüfliste zum Erkennen psychischer Fehlbelastungen). Es weiteren werden zwei Instrumente zur Prüfung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen angeboten.

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