Neben den bunten Logo steht in großen Buchstaben "Vielfalt schätzen". Darunter steht "Antidiskriminierungsstelle"

Hessischer Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt – Förderungen für Kleinprojekte („APAV Mini“)

Ziel des Projektes ist es, für die Akzeptanz der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten zu werben, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern und sich für ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen einzusetzen

Im Haushaltsplan des Landes Hessens stehen auch im Haushaltsjahr 2026 Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Verfügung, die zur Erreichung der Ziele des „Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt“ (APAV) beitragen. Hiervon sind für die Förderung von Kleinprojekten („APAV Mini“) insgesamt 30.000 Euro vorgesehen.

Ziel der Förderung

Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt zielt darauf ab, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung demokratischer Rechte, zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.

Die Ausschreibung „APAV Mini“ richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen mit keinen oder geringen Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung von Projekten (z.B. mit Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union). Gesucht werden deshalb vorrangig kreative und innovative Projektvorschläge mit regional begrenzter Reichweite und begrenztem Umfang, die insbesondere darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum zu stärken.

Weiterführende Informationen zum Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt finden Sie hier:

Gegenstand der Förderung

Das Land gewährt nach Maßgabe der im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlichten Fach- und Fördergrundsätze sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zur Umsetzung des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund von pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales kann innerhalb der Förderbereiche Schwerpunkte setzen und ganz oder teilweise von der Förderung bestimmter Vorhaben absehen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung erstreckt sich auf inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben im Wege der Projektförderung.

Ausgaben, die nicht unmittelbar dem Zweck der Förderung zuzuordnen sind, sind nicht zuwendungsfähig.

Darüber hinaus sind insbesondere nicht zuwendungsfähig:

  • Ausgaben für kalkulatorische Kosten (zum Beispiel solche Kosten, die auch zu decken wären, wenn das Projekt nicht stattfinden würde - „Eh-da-Kosten“) und
  • Investitionskosten (wie z.B. Geräteanschaffungen; Softwareanschaffungen oder Büroausstattung).

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderbedarf muss 500 Euro übersteigen und darf nicht mehr als 2.500 Euro betragen. Die Förderung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Träger/Trägerinnen, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung durch Privatpersonen nicht möglich ist.

Zeitraum der Durchführung

Die Projektdurchführung muss innerhalb des bewilligten Zeitraums erfolgen und im jeweiligen Haushaltsjahr abgeschlossen sein. Eine Förderung überjähriger Projekte ist nicht möglich. Das Projekt muss demnach spätestens zum 31.12.2026 enden.

Antragsverfahren

Die Anträge werden online gestellt und chronologisch bearbeitet. Das Regierungspräsidium Darmstadt wählt förderwürdige Anträge aus.

Auf folgende Punkte besonders hingewiesen:

  • Maßnahmenbeginn: Projekte dürfen erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid durch das Regierungspräsidium Darmstadt erlassen wurde. Vorzeitig begonnen Projekte sind nicht förderfähig. Noch nicht rechtlich bindende Planungen und Anfragen sind in der Regel zulässig.
     
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Der Kosten- und Finanzierungsplan einer Maßnahme hat alle Einnahmen und Ausgaben (auch Zuschüsse von Dritten), die zu einem Projekt gehören, zu enthalten. Bei der Beantragung von Personal- und Honorarkosten sind die Stundensätze anzugeben.

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