Gegenstand der Förderung
Das Land gewährt nach Maßgabe der im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlichten Fach- und Fördergrundsätze sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zur Umsetzung des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund von pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales kann innerhalb der Förderbereiche Schwerpunkte setzen und ganz oder teilweise von der Förderung bestimmter Vorhaben absehen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung erstreckt sich auf inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben im Wege der Projektförderung.
Ausgaben, die nicht unmittelbar dem Zweck der Förderung zuzuordnen sind, sind nicht zuwendungsfähig.
Darüber hinaus sind insbesondere nicht zuwendungsfähig:
- Ausgaben für kalkulatorische Kosten (zum Beispiel solche Kosten, die auch zu decken wären, wenn das Projekt nicht stattfinden würde - „Eh-da-Kosten“) und
- Investitionskosten (wie z.B. Geräteanschaffungen; Softwareanschaffungen oder Büroausstattung).
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderbedarf muss 500 Euro übersteigen und darf nicht mehr als 2.500 Euro betragen. Die Förderung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Träger/Trägerinnen, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung durch Privatpersonen nicht möglich ist.
Zeitraum der Durchführung
Die Projektdurchführung muss innerhalb des bewilligten Zeitraums erfolgen und im jeweiligen Haushaltsjahr abgeschlossen sein. Eine Förderung überjähriger Projekte ist nicht möglich. Das Projekt muss demnach spätestens zum 31.12.2026 enden.
Antragsverfahren
Die Anträge werden online gestellt und chronologisch bearbeitet. Das Regierungspräsidium Darmstadt wählt förderwürdige Anträge aus.
Auf folgende Punkte besonders hingewiesen:
- Maßnahmenbeginn: Projekte dürfen erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid durch das Regierungspräsidium Darmstadt erlassen wurde. Vorzeitig begonnen Projekte sind nicht förderfähig. Noch nicht rechtlich bindende Planungen und Anfragen sind in der Regel zulässig.
- Kosten- und Finanzierungsplan: Der Kosten- und Finanzierungsplan einer Maßnahme hat alle Einnahmen und Ausgaben (auch Zuschüsse von Dritten), die zu einem Projekt gehören, zu enthalten. Bei der Beantragung von Personal- und Honorarkosten sind die Stundensätze anzugeben.