Neben den bunten Logo steht in großen Buchstaben "Vielfalt schätzen". Darunter steht "Antidiskriminierungsstelle"

Hessischer Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt – Förderungen für Kleinprojekte („APAV Mini“)

Ziel des Projektes ist es, für die Akzeptanz der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten zu werben, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern und sich für ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen einzusetzen

Im Haushaltsplan des Landes Hessen stehen für die Haushaltsjahr 2023, 2024 sowie für das erste Quartal des Haushaltsjahres 2025 im Rahmen des Förderproduktes „Landesaktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt“ u. a. Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 168.750 Euro für Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, zur Herstellung vergleichbarer Entwicklungschancen und Teilhabe für alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, zur Verbesserung der materiellen Grundlagen der Selbstorganisation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie queeren und nicht-binär identifizierten Menschen (LSBT*IQ) sowie zur Vermittlung von Regenbogenkompetenz insbesondere in Arbeitswelt, Bildung, Erziehung und Verwaltung zur Verfügung.

  • Haushaltsjahr 2023: 75.000 Euro
  • Haushaltsjahr 2024: 75.000 Euro
  • 1. Quartal des Haushaltsjahres 2025: 18.750 Euro

Ziel der Förderung

Ziel ist es, für die Akzeptanz der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten zu werben, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern und sich für ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen einzusetzen.

Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen mit keinen oder geringen Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung von Projekten (z. B. mit Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union). Gesucht werden deshalb vorrangig kreative und innovative Projektvorschläge mit regional begrenzter Reichweite und begrenztem Umfang, die insbesondere darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum zu stärken.

Förderbedingungen

Das Land Hessen gewährt ausgewählten Projekten nach Maßgabe der Fach- und Fördergrundsätze (Fach- und Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt vom 25.04.2022) sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Maßnahmenförderungsrichtlinie (MFR) einen Zuschuss in Form einer Zuwendung.

Über die Zuwendung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entschieden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung erstreckt sich auf inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben im Wege der Projektförderung.

Ausgaben, die nicht unmittelbar dem Zweck der Förderung zuzuordnen sind, sind nicht zuwendungsfähig.

Darüber hinaus sind insbesondere nicht zuwendungsfähig:

  • Ausgaben für kalkulatorische Kosten (zum Beispiel solche Kosten, die auch zu decken wären, wenn das Projekt nicht stattfinden würde - „Eh-da-Kosten“) und
  • Investitionskosten (wie z.B. Geräteanschaffungen; Softwareanschaffungen oder Büroausstattung).

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Projekt dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderbedarf muss 500 Euro übersteigen und darf nicht mehr als 2.500 Euro betragen. Die Förderung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Vereine sowie freie und andere rechtsfähige Träger, die

  • entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen,
  • im Rahmen des Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beachten,
  • die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten.

Zeitraum der Durchführung

Die Projektdurchführung soll im jeweiligen Haushaltsjahr erfolgen und abgeschlossen sein, eine Förderung überjähriger Projekte ist nicht möglich. Aus haushaltsrechtlichen Gründen können Bewilligungen nicht für Projekte ausgesprochen werden, die vor dem 01.03.2024 beginnen.

Antragsverfahren

Die Anträge können ab sofort online gestellt werden. Anträge können spätestens bis zum 31.10. des jeweiligen Bewilligungsjahres gestellt werden. Mit der Umsetzung der genehmigten Projekte kann erst begonnen werden, wenn dies durch das Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich bestätigt wurde.

Diesbezüglich und zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen, beachten Sie bitte auch die Ausführungen am Ende der Ausschreibung. Das Regierungspräsidium Darmstadt wählt aus den eingehenden Projektvorschlägen förderwürdige Anträge aus. Projekte, die im ersten Quartal 2025 verwirklicht werden sollen, müssen bis zum 31.10.2024 beantragt werden.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen wird zudem auf folgende Punkte besonders hingewiesen:

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn:

Zuwendungen für Projektförderungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Dagegen sind noch nicht rechtlich bindende Planungen und Anfragen in der Regel zulässig.

Kosten- und Finanzierungsplan:

Der Kosten- und Finanzierungsplan einer Maßnahme hat alle Einnahmen und Ausgaben (auch Zuschüsse von Dritten), die zu einem Projekt gehören, zu enthalten. Die Zuwendungsbehörde prüft den Antrag sowie den Kosten- und Finanzierungsplan und legt fest, welche Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden können.

Privatpersonen:

Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung durch Privatpersonen nicht möglich ist.

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