Im Haushaltsplan des Landes Hessens stehen auch im Haushaltsjahr 2025 Fördermittel im Rahmen des Förderproduktes „Landesaktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt“ für Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten zur Verfügung:
- Stärkung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
- Herstellung vergleichbarer Entwicklungschancen und Teilhabe für alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, zur Verbesserung der materiellen Grundlagen der Selbstorganisation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie queeren und nicht-binär identifizierten Menschen (LSBT*IQ)
- Vermittlung von Regenbogenkompetenz insbesondere in Arbeitswelt, Bildung, Erziehung und Verwaltung
Ziel der Förderung
Ziel ist es, für die Akzeptanz der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten zu werben, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern und sich für ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen einzusetzen.
Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen mit keinen oder geringen Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung von Projekten (z. B. mit Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union). Gesucht werden deshalb vorrangig kreative und innovative Projektvorschläge mit regional begrenzter Reichweite und begrenztem Umfang, die insbesondere darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum zu stärken.
Förderbedingungen
Das Land Hessen gewährt ausgewählten Projekten nach Maßgabe der Fach- und Fördergrundsätze (Fach- und Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt vom 25.04.2022) sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Maßnahmenförderungsrichtlinie (MFR) einen Zuschuss in Form einer Zuwendung.
Über die Zuwendung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entschieden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung erstreckt sich auf inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben im Wege der Projektförderung.
Ausgaben, die nicht unmittelbar dem Zweck der Förderung zuzuordnen sind, sind nicht zuwendungsfähig.
Darüber hinaus sind insbesondere nicht zuwendungsfähig:
- Ausgaben für kalkulatorische Kosten (zum Beispiel solche Kosten, die auch zu decken wären, wenn das Projekt nicht stattfinden würde - „Eh-da-Kosten“) und
- Investitionskosten (wie z.B. Geräteanschaffungen; Softwareanschaffungen oder Büroausstattung).
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Projekt dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderbedarf muss 500 Euro übersteigen und darf nicht mehr als 2.500 Euro betragen. Die Förderung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Vereine sowie freie und andere rechtsfähige Träger, die
- entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen,
- im Rahmen des Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beachten,
- die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung durch Privatpersonen nicht möglich ist.
Zeitraum der Durchführung
Die Projektdurchführung soll im jeweiligen Haushaltsjahr erfolgen und abgeschlossen sein, eine Förderung überjähriger Projekte ist nicht möglich. Das Projekt muss spätestens zum 31.12.2025 enden. Aus haushaltsrechtlichen Gründen können Bewilligungen nicht für Projekte ausgesprochen werden, die vor dem 01.05.2025 beginnen.
Antragsverfahren
Die Anträge werden online gestellt und chronologisch bearbeitet.
Diesbezüglich und zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen, beachten Sie bitte auch die Ausführungen am Ende der Ausschreibung. Das Regierungspräsidium Darmstadt wählt aus den eingehenden Projektvorschlägen förderwürdige Anträge aus.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen wird zudem auf folgende Punkte besonders hingewiesen:
- Maßnahmenbeginn: Projekte dürfen erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid durch das Regierungspräsidium Darmstadt erlassen wurde. Zuwendungen für Projektförderungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Dagegen sind noch nicht rechtlich bindende Planungen und Anfragen in der Regel zulässig.
- Kosten- und Finanzierungsplan: Der Kosten- und Finanzierungsplan einer Maßnahme hat alle Einnahmen und Ausgaben (auch Zuschüsse von Dritten), die zu einem Projekt gehören, zu enthalten. Die Zuwendungsbehörde prüft den Antrag sowie den Kosten- und Finanzierungsplan und legt fest, welche Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden können.