Alte Hand greift an einen Rollstuhl

Kapitalentschädigung

Kapitalentschädigung für politische Häftlinge der ehemaligen DDR

Nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz können politische Häftlinge der ehemaligen DDR eine einmalige Kapitalentschädigung erhalten. Die Entschädigung wurde zum 01.01.2000 von 300,- DM auf heute maximal 306,78 € (entspricht 600,- DM) je angefangenen Haftmonat erhöht. Voraussetzung für den Erhalt der Kapitalentschädigung ist die Aufhebung einer strafrechtlichen Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts (Rehabilitierung) oder der Besitz einer Bescheinigung nach Paragraph 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes. Wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat, erhält die Kapitalentschädigung nicht.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist für die Gewährung der Kapitalentschädigung zuständig, soweit die Betroffenen im Regierungsbezirk Darmstadt wohnhaft sind und bereits eine Bescheinigung über die Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling nach Paragraph 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten haben.

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