Architekt arbeitet an seinem Arbeitsplatz mit Zirkel, Laptop und Stift

Prüfingenieurwesen

Prüfberechtigte und Prüfsachverständige für Standsicherheit der Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist nach der Hessischen Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der Hessischen Bauordnung (HPPVO) zuständig für die Entscheidung über eine Anerkennung als Prüfingenieurin beziehungsweise Prüfingenieur für Baustatik. Anerkennungen in Hessen sind auch in anderen Bundesländern gültig, soweit diese dort als gleichwertig gelten.
Die Richtlinien zum Prüfungsverfahren mit dem zugehörigen Merkblatt zum Anerkennungsverfahren werden Ihnen auf dieser Seite zum Herunterladen bereitgestellt.
Die Anerkennungsbehörde prüft die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen gemäß § 4 und § 10 Satz 1 Nummer 1 bis 2 HPPVO. Die Anerkennungsbehörde kann, soweit erforderlich, weitere Unterlagen anfordern. Ob die antragstellende Person die erforderliche fachliche Eignung nach § 10 Satz 1 Nummer 3 bis 6 HPPVO besitzt, wird der Anerkennungsbehörde von dem Prüfungsausschuss bescheinigt, den die Anerkennungsbehörde nach § 11 Absatz 1 HPPVO bildet.
Dem vollständigen Antrag auf Anerkennung müssen alle für die Anerkennung erforderlichen Nachweise beiliegen. Insbesondere auch die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, Fachrichtungen. Die besonderen Anerkennungsvoraussetzungen nach § 10 Satz 1 Nummer 3 bis 6 HPPVO sind durch eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses nachzuweisen.
Der Antrag gilt insgesamt erst dann als vollständig, wenn die Bescheinigungen des Prüfungsausschusses der Anerkennungsbehörde vorliegen.

Das derzeit noch laufende Anerkennungsverfahren 2020 wird voraussichtlich in Kürze abgeschlossen.

! ! !  N E U E S   A N E R K E N N U N G S V E R F A H R E N  ! ! !

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent für das  Anerkennungsverfahren,

ich freue mich, Sie darüber informieren zu dürfen, dass das Land Hessen den Weg freigemacht hat, sich ab dem Anerkennungsverfahren 2022/23 dem gemeinsamen Prüfungsverbund der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, mit dem Deutschen Institut für Bautechnik als gemeinsame Geschäftsstelle, anschließen zu können.

Dieser Prüfungsverbund unterliegt einheitlichen Prüfungsmodalitäten und Fristen.

Das kommende Anerkennungsverfahren wird hiermit eröffnet (25. Juli 2022).

Anträge zur Anerkennung für das kommende Anerkennungsverfahren können bis einschließlich dem 31. August 2022 beim Regierungspräsidium Darmstadt als hessische Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige bzw. Prüfingenieure für Standsicherheit eingereicht werden.

Sie können bis zum 31. August 2022 einen aktuellen Antrag zur Anerkennung für das nunmehr eröffnete Anerkennungsverfahren 2022/2023 stellen. Entsprechende Informationen und Vordrucke finden Sie unter den unten genannten Downloads.

Hinweis zum Anerkennungsverfahren 2022/23:

Das Anerkennungsverfahren 2022/23 startet mit einer Informationsveranstaltung für die antragsstellenden Personen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) am 23. November 2022, 11 Uhr – 13 Uhr, im DIBt, Saal A/B, 5. Etage.

Nach derzeitigem Stand ist die Veranstaltung in Präsenz geplant. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, können die Präsentationsunterlagen auf Anfrage bei der Anerkennungsbehörde im Nachgang zur Verfügung gestellt werden.

Ein Informationsschreiben wird an die antragsstellenden Personen des Anerkennungsverfahrens 2022/23 durch das DIBt als Geschäftsstelle des gemeinsamen Prüfungsverbundes bis Ende Oktober versendet.

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