Architekt arbeitet an seinem Arbeitsplatz mit Zirkel, Laptop und Stift

Prüfingenieurwesen

Prüfberechtigte und Prüfsachverständige für Standsicherheit der Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist nach der Hessischen Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige (HPPVO) und nach der Hessischen Bauordnung (HBO) zuständig für die Entscheidung über eine Anerkennung als Prüfingenieurin beziehungsweise Prüfingenieur für Baustatik. Anerkennungen in Hessen sind auch in anderen Bundesländern gültig, soweit diese dort als gleichwertig gelten. Die Richtlinien zum Prüfungsverfahren mit dem zugehörigen Merkblatt zum Anerkennungsverfahren werden Ihnen auf dieser Seite zum Herunterladen bereitgestellt.

Die Anerkennungsbehörde prüft die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen gemäß § 4 und § 10 Satz 1 Nummer 1 bis 2 HPPVO. Die Anerkennungsbehörde kann, soweit erforderlich, weitere Unterlagen anfordern. Ob die antragstellende Person die erforderliche fachliche Eignung nach § 10 Satz 1 Nummer 3 bis 6 HPPVO besitzt, wird der Anerkennungsbehörde von dem Prüfungsausschuss bescheinigt, den die Anerkennungsbehörde nach § 11 Absatz 1 HPPVO bildet.

Dem vollständigen Antrag auf Anerkennung müssen alle für die Anerkennung erforderlichen Nachweise beiliegen. Insbesondere auch die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, Fachrichtungen. Die besonderen Anerkennungsvoraussetzungen nach § 10 Satz 1 Nummer 3 bis 6 HPPVO sind durch eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses nachzuweisen.

Der Antrag gilt insgesamt erst dann als vollständig, wenn die Bescheinigungen des Prüfungsausschusses der Anerkennungsbehörde vorliegen.

Das Land Hessen hat sich ab dem Anerkennungsverfahren 2022/23 dem gemeinsamen Prüfungsverbund der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, mit dem Deutschen Institut für Bautechnik als gemeinsame Geschäftsstelle angeschlossen.

Information über das Prüfungsverfahren 2024:

Ab sofort können unter Verwendung des untenstehenden Antragsformulars Anträge auf Anerkennung als Prüfberechtigte und Prüfsachverständige Person für Standsicherheit gestellt werden.

Eingangsfrist ist der 30. August 2024. Bitte beachten Sie, dass bis zu diesem Termin alle in diesem Formular genannten Unterlagen vorgelegt werden müssen. Die Unterlagen sind an untenstehende Mailadresse zu senden.

Es ist geplant, am 25. November 2024 eine Informationsveranstaltung bezüglich der schriftlichen Prüfungen durchzuführen. Die Möglichkeit, diese als Hybridveranstaltung durchzuführen, wird derzeit noch geprüft. Weitere Informationen folgen.

Informationen und Vordrucke zu Antragsformularen finden Sie unter den Downloads.

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