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Zustimmung - Einzelfall

Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung

Bauprodukte oder Bauarten bedürfen gemäß § 17 Absatz 2 und § 23 HBO(Hessische Bauordnung) vor ihrer Verwendungbei baulichen Anlagen der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) oder der Zustimmung im Einzelfall (ZiE), wenn

  • es für sie keine allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt oder
  • sie von den technischen Regeln, die bekannt gemacht worden sind, abweichen oder sie nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine allgemeine Bauartgenehmigung verfügen.

Diese vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen oder Zustimmungen im Einzelfall, soweit diese Verwendbarkeitsnachweise die Erfüllung von Brandschutzanforderungen der HBO betreffen bzw. der Technischen Gebäudeausrüstung dienen, werden auf Antrag vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.


Der Antrag kann mit Hilfe des „Antragsformulars vBG / ZiE“ gestellt werden. Wird der Antrag im Auftrag des Bauherrn gestellt, ist zusätzlich das Formular „Vollmacht und Kostenübernahmeerklärung“ anzuwenden.

Antragstellung - Vorgehensweise:

Der Antrag ist komplett (Antragsformular, ggf. Vollmacht und alle Anlagen zum Antrag) digital einzureichen unter: bautechnik@rpda.hessen.de
Die E-Mail darf max. 20 MB groß sein. Bei größeren Daten bitten wir um einen Download-Link, oder Sie senden uns eine Anfrage mit der Bitte Ihnen einen Upload-Link für Ihre Antragsunterlagen zu senden.

Zusätzlich sind das Antragsformular und das Gutachten im Original je 1-fach in Papierform an folgende Adresse zu senden:

Regierungspräsidium Darmstadt
Dez. III 31.2 „Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen“
Frau Bumin / vertraulich
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt

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