Das Regierungspräsidium Darmstadt übt die Fachaufsicht über die Wohngeldbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Offenbach, Wiesbaden) sowie der Sonderstatusstädte (Bad Homburg vor der Höhe und Rüsselsheim) im Regierungsbezirk Darmstadt aus und ist – gegebenenfalls im Zusammenwirken mit dem zuständigen Bundes– und/oder Landesministerium - unter anderem zuständig für die Klärung von Grundsatzfragen.
Das Wohngeldrecht wurde und wird weiterhin immer wieder angepasst. Rechtsänderungen treten in immer kürzeren Abständen auf. Die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörden bei fachlichen und rechtlichen Fragestellungen gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Auf Fachtagungen, die von der Wohngeld-Fachaufsicht organisiert werden, findet zudem ein regelmäßiger Austausch mit den Wohngeldbehörden statt.
Die Wohngeld-Fachaufsicht stellt damit die einheitliche Rechtsanwendung des Wohngeldrechts sicher und führt regelmäßige Geschäftsprüfungen der Wohngeldbehörden zur Qualitätssicherung durch.
In Konfliktfällen mit Wohngeldbehörden des Aufsichtsbereichs können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Regierungspräsidium Darmstadt wenden.
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Wohngeld nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Ob und in welcher Höhe Wohngeld geleistet werden kann, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- dem maßgeblichen Gesamteinkommen des Haushalts und
- der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung.
Mit dem Wohngeldrechner kann unverbindlich geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.