Person tippt an einem Tisch in einen Taschenrechner

Wohngeld

Das Regierungspräsidium Darmstadt übt die Fachaufsicht über die Wohngeldbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden) sowie der Sonderstatusstädte Bad Homburg von der Höhe, Hanau und Rüsselsheim aus und ist zudem zuständig für die Klärung von Grundsatzfragen.
Zu den Bearbeitungsschwerpunkten gehören u.a. Fachaufsichtsbeschwerden und Beratung in Konfliktfällen, in denen sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an die Behörde wenden können.
Das Wohngeldrecht ist durch die Hartz-Reformen und das Einkommenssteuerrecht sehr kompliziert geworden. Beratung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörden des Regierungsbezirkes gewinnen daher zunehmend an Bedeutung. Rechtsänderungen treten in immer kürzeren Abständen auf, und eine einheitliche Rechtsanwendung kann nur durch stetigen Austausch in Fachtagungen und durch Fortbildungen gewährleistet werden. Die Qualitätskontrolle erfolgt durch regelmäßige Geschäftsprüfungen der Wohngeldbehörden.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld geleistet werden kann, hängt ab von

  • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • dem maßgeblichen Gesamteinkommen des Haushalts und
  • der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung.

Mit dem Wohngeldrechner kann unverbindlich geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Weiterführende Informationen des Bundes zum Wohngeld sind unter folgendem Link abrufbar.

Das aktuelle Wohngeldgesetz kann unter folgendem Link aufgerufen werden.

Schlagworte zum Thema