Plakat beschriftet mit den Namen von Städten, Kreisen und Orten im Regierungsbezirk Darmstadt

Höhere Verwaltungsbehörde

Kommunale Beratung/Koordinierte Stellungnahmen

Das Regierungspräsidium (RP) unterstützt und berät auch als höhere Verwaltungsbehörde die 184 südhessischen Kommunen bei ihrer Bauleitplanung, etwa wenn es um grundsätzliche Planungsfragen geht, im Vorfeld einer Planung hinsichtlich der möglichen Anpassung an die Ziele der Raumordnung, aber auch bei Fragen zur Wahl des geeigneten Planungsinstrumentes.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fungiert das Regierungspräsidium durch das Bauleitplanungsdezernat als koordinierende Stelle für die Gesamtstellungnahme des Hauses RP gegenüber den Kommunen.

Genehmigung von Bauleitplänen

Flächennutzungspläne sowie bestimmte Bebauungspläne bedürfen gemäß § 6 BauGB (Flächennutzungsplan) beziehungsweise § 10 Absatz 2 BauGB (Bebauungspläne) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium (RP) als höhere Verwaltungsbehörde.
Im Verfahren zur Genehmigung von Flächennutzungs- und Bauleitplänen prüft die höhere Verwaltungsbehörde, ob die Anforderungen des Baugesetzbuchs eingehalten worden sind, insbesondere die Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 und 4 BauGB), aber auch die Anforderungen an eine gerechte Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB.

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