Die selbständige Ausübung des Gaststättengewerbes wird seit 1. Mai 2012 durch das Hessische Gaststättengesetz geregelt.
Die Tätigkeit ist anzeigepflichtig. Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und gegebenenfalls Untersagung der gastgewerblichen Tätigkeit sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Das Regierungspräsidium hat die Fachaufsicht über die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte Bad Homburg, Hanau und Rüsselsheim und ist zudem zuständig für die Klärung von Grundsatzfragen.
Gewerberecht