Für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten nach Titel IV der Gewerbeordnung sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Das Regierungspräsidium hat die Fachaufsicht über die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte Bad Homburg, Hanau und Rüsselsheim und ist zudem zuständig für die Klärung von Grundsatzfragen.