Versicherungsaufsicht über kleinere Vereine auf Gegenseitigkeit
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist hessenweit für die Aufsicht über die kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zuständig. In diesem Bereich obliegen dem Regierungspräsidium insbesondere folgende Aufgaben:
- Die Klärung der Frage, ob ein Unternehmen der Aufsicht unterliegt
- Die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- Die Genehmigung
- der Satzung und von Satzungsänderungen
- zur Änderung eines Geschäftsplanes
- von Bestandsübertragungen
- der Auflösung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit - Das Verlangen auf Änderung eines Geschäftsplanes
- Die Untersagung des Geschäftsbetriebes sowie
- Alle Maßnahmen, für die gesetzlich oder nach der Satzung eine aufsichtsbehördliche Genehmigung erforderlich sind
- Die Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebes, insbesondere der Befolgung der gesetzlichen Vorschriften undder Einhaltung von Satzung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Die Teilnahme an Sitzungen der Organe
- Prüfung der von den Versicherungsunternehmen einzureichenden internen Rechnungslegungsunterlagen nach der Verordnung über die interne Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
- Auswertung der Prüfberichte über den Geschäftsbetrieb und die Vermögensanlage
- Überwachung der Liquidation
Sie können als Vertreter eines kleinen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder bei Beschwerden als Versicherter mit Ihrem Anliegen auch per OnlineantragÖffnet sich in einem neuen Fenster an uns herantreten.