Weizenfelder

Aktuelles Raumordnungsverfahren

ABS / NBS Hanau - Würzburg/Fulda
Neubaustrecke Gelnhausen - Kalbach

Die DB Netz AG treibt Planungen zur Bahnstrecke Hanau - Würzburg/Fulda voran. Mit einem Aus- bzw. Neubau der Strecke soll eine Entmischung von Fern-/Nah- und Güterverkehr und damit eine Erhöhung der Kapazitäten der Verkehre sowie eine Beschleunigung im Personenverkehr erreicht werden. Das Vorhaben Aus- und Neubaustrecke Hanau - Würzburg/Fulda besteht aus zwei Projektabschnitten mit unterschiedlichen Planungsständen.

  • Der Ausbau des teilweise dreigleisig bestehenden Abschnittes Hanau – Gelnhausen soll in enger Bündelung mit der bestehenden Infrastruktur erfolgen. Das Regierungspräsidium Darmstadt entschied für diesen Planungsabschnitt am 26.09.2013, dass ein Raumordnungsverfahren (ROV) nicht erforderlich ist. Die DB Netz AG konnte somit mit Untersuchungen für die Planfeststellung beginnen.
  • Beim Projektabschnitt nordöstlich von Gelnhausen ist die Durchführung eines ROV erforderlich. Im ROV erfolgt eine Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Auswirkungen auf die Umwelt (raumordnerische Umweltverträglichkeit). Der Suchraum für die Planung umfasst Teile der Regierungsbezirke Darmstadt, Kassel und Unterfranken. Nach Durchführung des Scoping-Termins legten die Regierungspräsidien auf Grundlage der von der DB Netz AG erstellten Tischvorlage sowie der im Rahmen der Antragskonferenz erörterten Beiträge und schriftlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Kommunen, Vereinigungen und Sonstigen den Untersuchungsrahmen für den ROV-Antrag fest. Dieser dient als Grundlage für die Erarbeitung der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren.

Im Rahmen der Vorbereitung auf das ROV prüfte die DB Netz AG eine Vielzahl von möglichen Varianten und unterzog eine engere Auswahl von Alternativen einem Variantenvergleich. Den Abschluss des Variantenvergleichs präsentierte die DB Netz AG im Rahmen der von ihr durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Dialogforum am 15. Juni 2018.

Die Einleitung eines förmlichen ROV durch die Raumordnungsbehörde setzt einen Antrag durch die DB Netz AG voraus. Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen durch die DB Netz AG wird das ROV mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens förmlich eingeleitet. Bestandteil der Verfahrensunterlagen ist dabei insbesondere eine sogenannte Antragsvariante, für die die DB Netz AG die Prüfung der Raumverträglichkeit mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen sind ebenfalls Gegenstand der Prüfung des ROV und müssen Eingang in den Antragsunterlagen finden.


Bei dem ROV wird dann neben den beteiligten Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und Verbände auch die Öffentlichkeit mit einbezogen. Sie können zu dem Vorhaben in einer festgelegten Frist Stellungnahmen abgeben. Das ROV endet nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen mit einer landesplanerischen Beurteilung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Die Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben wird in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren geprüft und entschieden. Die landesplanerische Beurteilung ist als gutachterliche Stellungnahme zu berücksichtigen. Sie wird veröffentlicht und dokumentiert auch den Umgang mit den im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen.
Mit Schreiben vom 16. April 2020 hat die DB die Durchführung des ROV für die geplante Neubaustrecke Gelnhausen - Kalbach beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Die von der Bahn bevorzugte sogenannte Antragsvariante ist die Variante IV, eine Kinzigtal nahe Streckenführung mit Einschleifung auf die Schnellfahrstrecke Fulda-Würzburg bei Kalbach. Neben der Antragsvariante hat die DB mit dem Raumordnungsantrag die Variante VII als ernsthaft in Betracht kommende Trassenalternative in das ROV eingeführt. Diese ist die am weitesten westlich des Kinzigtals verlaufende Variante, die dann östlich von Neuhof an die Strecke Fulda-Würzburg anschließt.
Mit der Bekanntmachung der Beteiligung im Staatsanzeiger (StAnz. 21/2020 S. 556) ist das ROV eingeleitet worden. Vom 2. Juni bis zum 20. September 2020 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im ROV durchgeführt. Erstmalig wurde eine Möglichkeit zur digitalen Beteiligung angeboten, um auch den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. Über die eigens geschaltete Online-Plattform ging während des viermonatigen Beteiligungszeitraums fast jede zweite Stellungnahme ein. Insgesamt sind bei den Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt rund 350 Stellungnahmen eingereicht worden. Darunter einige, die sich auf mehreren Hundert Seiten teilweise mit eigenen Gutachten intensiv mit dem Vorhaben und den vorgelegten Unterlagen auseinandersetzen.


Die eingegangenen Stellungnahmen werden von den Regierungspräsidien erfasst und strukturiert. Die vorgetragenen Argumente werden anschließend auch unter Einbeziehung weiterer Behörden geprüft. Gegebenenfalls sind zur Entscheidungsfindung weitere Untersuchungen und Nachweise durch die DB Netz AG notwendig. Zur weiteren Sachverhaltsklärung ist vom 22. bis 24. September 2021 von den Regierungspräsidien ein Erörterungstermin durchgeführt worden, an dem die Stellungnehmenden online teilnehmen konnten. Nach dem Erörterungstermin erfolgt die weitere Prüfung des Antrags unter Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen und der Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin.

Ein Schema zum Ablauf eines Raumordnungsverfahrens, die Präsentation der DB Netz AG zum Dialogforum, das Unterrichtungsschreiben an die DB Netz AG sowie zum Thema veröffentlichte Pressemitteilungen können unter den nachstehenden Downloads aufgerufen werden.

Schlagworte zum Thema