Weizenfelder

Aktuelles Raumordnungsverfahren

ABS / NBS Hanau - Würzburg/Fulda
Neubaustrecke Gelnhausen - Kalbach

Das von den Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel gemeinsam durchgeführte Raumordnungsverfahren (ROV) Neubaustrecke (NBS) Gelnhausen – Kalbach wurde am 31. Juli 2023 abgeschlossen und das Ergebnis im hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Die NBS Gelnhausen Kalbach ist ein Teilprojekt der Planung Hanau - Würzburg/Fulda – Erfurt. Mit einem Aus- bzw. Neubau der Strecke soll eine Entmischung von Fern-/Nah- und Güterverkehr und damit eine Erhöhung der Kapazitäten sowie eine Beschleunigung im Personenverkehr erreicht werden.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens zur NBS Gelnhausen – Kalbach war die Antragsvariante IV und die von der DB Netz AG eingeführte Trassenalternative Variante VII. Die Antragsvariante IV verläuft von Gelnhausen aus eher kinzigtalnah und schließt bei Mittelkalbach an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an. Die Variante VII verläuft von Gelnhausen aus eher am Rande des Vogelsberg und schließt östlich von Neuhof an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an.

Die Antragsvariante IV wurde im Ergebnis des ROV bestätigt. Sie ist raumverträglich und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Bei Beachtung der in der Landesplanerischen Beurteilung auf­geführten Maßgaben entspricht sie den Erfordernissen der Raumordnung. Unter überörtlichen Gesichtspunkten betrachtet, erzeugt die beantragte Variante IV geringere raumbedeutsame Auswirkungen als die in das ROV eingeführte Alternative VII. Die Variante IV ist in den Gesamtergebnissen zur Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) und einer Umweltverträglichkeits­untersuchung (UVU) als günstiger anzusehen. Unter Berücksichtigung verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Kriterien ist sie als die bessere Linienführung einzustufen.

Die in das ROV eingebrachte Trassenalternative VII wurde als raumunverträglich bewertet. Die Variante VII kann im Belang Grundwasser / Trinkwasserversorgung nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden. Sie stellt keine ernsthaft in Betracht kommende Tassenalternative dar.

Die landesplanerische Beurteilung dokumentiert das Ergebnis des ROV einschließlich der Abwägung zu den geprüften Belangen und den vorgebrachten Stellungnahmen sowie Trassenvorschlägen. Die Regionalversammlungen Südhessen und NordOstHessen stimmten dem Entwurf der landesplanerischen Beurteilung einstimmig zu.

Die landesplanerische Beurteilung hat den Charakter einer gutachterlichen Stellungnahme und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in Plan- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.

Die Landesplanerische Beurteilung, eine Karte zum raumgeordneten Trassenkorridor sowie die Bekanntmachung im hessischen Staatsanzeiger können unter den nachstehenden Downloads aufgerufen werden.

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