Regionalplan Südhessen
Planänderung Langen
Die Regionalversammlung Südhessen (RVS) hat - nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte - am 17. Oktober 2014 die 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RPS/RegFNP 2010) für den Bereich der Stadt Langen, Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, geplant gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) abschließend beschlossen.
Die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain hat den abschließenden Beschluss zur Planänderung am 16. Juli 2014 gefasst. Mit diesen Beschlüssen wurde außerdem die Geschäftsstelle der RVS beauftragt, gemäß § 7 Abs. 2 HLPG den geänderten RPS/RegFNP 2010 der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung durch die Landesregierung vorzulegen.
Zum Antrag auf Genehmigung der „1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 für den Bereich der Stadt Langen, Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, geplant hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) mit Schreiben vom 25.06.2015 mitgeteilt, dass die Änderung nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 6 HLPG als genehmigt gilt.
Die Veröffentlichung im Staatsanzeiger erfolgte am 10. August 2015.
Damit ist im Bereich der Stadt Langen das bisher als „Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, geplant“ festgelegte Gebiet geändert in „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, „Vorranggebiet Regionalparkkorridor“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“.
Die Unterlagen zur Planänderung finden Sie im Downloadbereich.
Außerdem finden Sie die Unterlagen auch auf der Internetseite des Regionalverbands FrankfurtRheinMainÖffnet sich in einem neuen Fenster.