Teilnehmer einer Besprechung an einem Tisch.

Regionalversammlung Südhessen

Die Regionalversammlung Südhessen ist umgezogen!
Ab sofort finden Sie alle die Regionalversammlung Südhessen betreffenden Informationen und Unterlagen im neu eingerichteten GremienportalÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die sich derzeit an dieser Stelle eingestellten RVS-Unterlagen verbleiben hier und können von Ihnen weiterhin als Archiv genutzt werden.

Die Regionalversammlung Südhessen ist Trägerin der Regionalplanung für die Planungsregion Südhessen (entspricht dem Regierungsbezirk Darmstadt). Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Beschlussfassung über

  • die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Regionalplans, die Billigung des Entwurfs und die Einleitung der Beteiligung sowie den Regionalplan,
  • Zielabweichungen vom Regionalplan. Außerdem beschließt sie über
  • Stellungnahmen zu Zielabweichungen zum Landesentwicklungsplan
  • Stellungnahmen zu Untersagungen von regional raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  • Stellungnahmen zu Raumverträglichkeitsprüfungen, zum Landesentwicklungsplan, zu raumbedeutsamen Fachplanungen und zu sonstigen Fragen der Raumordnung in der Region.

Die Mitglieder der Regionalversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Landkreise, der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain gewählt. Ihre Zusammensetzung ist im Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) geregelt. Die Regionalversammlung Südhessen hat zurzeit 99 Mitglieder.

Das Regierungspräsidium als obere Landesplanungsbehörde ist Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen. Sie erarbeitet die Entwürfe für den Regionalplan und die weiteren Beschlussvorlagen für die Regionalversammlung.

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